Zwei Jahre Freiheitsstrafe für “Raser”

9. Oktober 2007

Die Justiz setzt Massstäbe im Umgang mit Rasern: Ein Ersttäter kassierte eine unbedingte Strafe von 2 Jahren.

[...] Das Zürcher Bezirksgericht hat [im Dezember 2006] einen 19-jährigen Mann zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Der junge Familienvater hatte im Dezember 2004 in Schlieren die Höchstgeschwindigkeit innerorts um mindestens 85 km/h überschritten. Auf einer Kreuzung geriet er ins Schleudern, beschädigte sechs Fahrzeuge und demolierte seinen BMW 325i. Verletzt wurde niemand. [...]

Quelle: Tages-Anzeiger vom 13.12.2006 via Road Cross (mit weiteren Beiträgen)

Diese Entscheidung hat der 19-jährige nicht akzeptiert und ein Rechtsmittel zum Obergericht erhoben. Mit mäßigem Erfolg:

Was sich jedoch der Beschuldigte von den drei Oberrichtern anhören musste, war allerhand: “Es ist eine Schweinerei, was Sie uns hier auftischen”, meinte etwa ein Richter. Er sei durch ein Wohngebiet gebrettert und habe “völlig verrückt und wahnsinnig aufs Gaspedal gedrückt, als ob er nicht alle Tassen im Schrank hätte”, hielt ihm ein anderer Richter vor. Von einer “absolut skandalösen, hirnrissigen und wahnwitzigen Raserfahrt” sprach der vorsitzende Richter.

Quelle: Tages-Anzeiger via labeo

Der Fahrer profitierte von einer Gesetzesänderung: Von den zwei Jahren braucht er “nur” ein Jahr abzusitzen. Außerdem darf er in der Bewährungszeit von zwei Jahren nur Fahrzeuge führen, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

Harte Sitten, da in Zürich. Auch die Umgangsformen im Gericht hätte ich den sonst recht bedächtigen schweizer Juristen nicht zugetraut: Zürich ist doch nicht Moabit.

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Ein Kommentar zu “Zwei Jahre Freiheitsstrafe für “Raser””

  1. 01

    Den Richtern hätte ich schon eine Klage wegen Beleidigung vorgeworfen !!! Von wegen “Schweinerei oder ‘alle Tassen im Schrank’ haben” ...

    Anonym am 10. Oktober 2007 um 01:53
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