Zeugen als Schwätzer
7. August 2008
Während der Zeuge umfangreich und vom Gericht nur schwer zu stoppen über seine Fahrt von Güterslow oder Rederwiedenbrück – der Zeuge war sich da nicht mehr ganz sicher – plauderte und während er auch gern bereit war, über das Geschehen nach dem Unfall weit auszuholen, blieb die Schilderung des eigentlichen Verkehrsunfalles merkwürdig blass. Dabei sollte man doch annehmen, dass dem Zeugen, der ja nun keinen dummen Eindruck machte, klar war, dass es insbesondere um den gen auen Hergang des Unfalls ging. Man sollte auch annehmen, dass ein Zeuge, der offenkundig bereit ist, auch kleinste Details, gleich ob sie den Zuhörer interessieren oder nicht, breit auszuwalzen, gerade ein Geschehen wie einen Verkehrsunfall auch in aller epischen Breite darzulegen bereit und in der Lage sein würde. Dass dann der Verkehrsunfall in den umfangreichen Ausführungen des Zeugen fast gar nicht vorkam, mag viele Gründe haben.Vielleicht neigt der Zeuge tatsächlich zu ausufernder Plauderei, hatte von dem Unfall aber selbst überhaupt gar nichts mitbekommen. Aber selbst in solchen Fällen verzichten Schwätzer eigentlich selten auf weitere Ausführungen. Das Gericht hatte hier vielmehr den sehr deutlichen Eindruck, dass die umfangreichen Ausführungen in erster Linie dazu dienten, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Zeuge ganz sicherlich nicht zuvor irgendwie auf einen Parkplatz gewesen ist.
Es ist immer wieder eine helle Freude, die Urteile des Herrn Dr. G., Richter der Abteilung 113 beim Amtsgericht Mitte, zu lesen. Man sollte diese Begründung eigentlich mal dem Zeugen zum Lesen geben.


2 Kommentare zu “Zeugen als Schwätzer”
01
Ja und was ist jetzt an jenem ominösen Parkplatz passiert??
02
’ Güterslow und Rederwiedenbrück ’
klasse
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