Wo kämen wir denn da hin!
16. November 2006
Mein Mandant hat überholt. Und zwar an einer Stelle, an der man das nicht darf. Der Gegenverkehr war zufällig ein Streifenwagen. Blöd gelaufen. Dazu war es wohl ein bisschen knapp, sagen zumindest die Polizisten. Mein Mandant und sein Beifahrer sehen das anders, der unbeteiligte Zeuge hat noch keine Angaben gemacht. Der Führerschein wird sofort eingesackt. Dann passiert zwei Monate nix. Mein Mandant ist mit der Zeit ganz konkret vom Arbeitsplatzverlust bedroht. Ich mache einen Vorstoß bei der Staatsanwaltschaft und frage, ob man den Führerschein nicht bis zur Hauptverhandlung zurückgeben könnte. Wäre doch blöd, wenn das Verfahren eingestellt würde oder es sich herausstellt, dass alles nicht so schlimm war und mein Mandant seinen Job verloren hat. Der Staatsanwalt meint:
Wo kommen wir da hin! Dann könnten wir ja keinem mehr den Führerschein wegnehmen. Dann fährt der ein paar Monate ohne Verstöße und dann kann man ja nicht mehr sagen, er wäre zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Der Führerschein bleibt hier!
Merkwürdiges Rechtsverständnis für einen Staatsdiener, wenn man überlegt, dass der Beschuldigte unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils sein soll.


3 Kommentare zu “Wo kämen wir denn da hin!”
01
ist schon richtig,
vergewaltiger laufen stundenlang auf dächern rum.
bei verkehrssündern schafft sich die justiz die nötige selbstverwirklichung….
fast 100 nachgemachte deutsche bedrängen deutsche polizisten bei der durchführung einer gerechtfertigten festnahme,
die beiden werden in den nächsten wochen wohl jeden steuerzahlenden, durchs autofahren automatisch zum kriminellen werdenden oder einfach nur zu schnell fahrenden bundesbürger anzeigen und sich damit die nächsten sterne auf der schulter verdienen…..
du bist deutschland, aber andere leider auch…..
streber
– der langsam kein bock mehr hat….
02
Oh die liebe StA’schaft. Wo wären wir ohne deren unfehlbaren Sach- und Fachverstand. Niemand könnte sonst über solche ‘gute’ Leistungen berichten. Das spricht doch von Verstand und dem Strafverfolgungsgedanken. Ist doch schließlich niemand unschuldig, solange es nicht von der StA bescheinigt wird. Und wenn Konsequenzen folgen, liegt das gewiß nur am Beschuldigten. Und man muß ja schon froh sein, daß die ‘Absicht’ für § 211 StGB (Mord) nicht gefunden wurde und dieser nicht gleich verbracht und dort verblieben ist.
Oh, es lebe die Vorverurteilung!!!
Und wie üblich, falls Ironie gefunden wird, darf diese gerne behalten werden? Grübel…
03
@ streber: Es waren keine “nachgemachte” Deutsche, die den Zoff im Wrangelkiez veranstaltet haben, sondern richtig echte deutsche Polizeibeamte, die sich offenbar nicht benehmen konnten. Weitere Infos zum Thema “Wrangelkiez” habe ich in unserem Blog unter http://www.kanzlei-hoenig.info zusammen getragen.