Wilde Tiere Teil 2

5. September 2006


Wie bereits berichtet, ist bei Autofahrern für die Haftungsfrage bei Unfällen, die durch das Ausweichen vor Tieren verursacht werden, offenbar der Typ des Autos relevant.

Einfacher ist es da für Motorradfahrer. Versucht ein Motorradfahrer in einer Kurve die Kollision mit einem kleineren Tier durch ein Ausweich- oder Bremsmanöver zu vermeiden und beschädigt dadurch sein Motorrad, ohne dass es zu einer Berührung mit dem Tier gekommen wäre, so kann ihm (anders als einem Pkw-Fahrer) keine Fahrlässigkeit oder Unverhältnismäßigkeit vorgeworfen werden. Denn bei einem Motorrad besteht in Schräglage die große Gefahr, daß das Vorderrad bei dem Zusammenstoß mit einem Kleintier sofort wegrutscht (OLG Hamm, DAR 2001, 403).

Quelle: www.adac.de

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