Wenn der Wurm einmal drin ist,
29. August 2006
bleibt er drin.
Dem Mandanten wird vorgeworfen, im Oktober 2005 am Zebrastreifen nicht angehalten zu haben, als angeblich eine Fußgängerin die Straße überqueren wollte. Das bringt ihm einen Bußgeldbescheid mit 50 Euro und 4 (!!) Flens ein.
Wir erheben Einspruch, weil der Mandant die Sache anders in Erinnerung hat als die Bußgeldbehörde und bekommen die Ermittlungsakte, die quasi nur die Anzeige des Polizeibeamten enthält. Wir verfassen eine Verteidigungsschrift.
Ein paar Monate später bekommt der Mandant Post vom Gericht: Es sei beabsichtigt, die Erzwingungshaft anzuordnen, weil der Mandant die Geldbuße nicht bezahlt habe. Muß er aber auch nicht, weil eben der Einspruch die Zahlungspflicht aufhebt. Das haben wir klären können.
Nachdem die Bußgeldakte dann an das Gericht gegangen ist, haben wir ergänzende Akteneinsicht beantragt. Statt der Akte bekommen wir die Ladung zum Termin vor dem Amtsgericht. Der Richter hat in dieser Ladung angeregt, doch noch einmal Akteneinsicht zu nehmen.
Wir beantragen erneut Akteneinsicht. Es kommt nichts. Wir erinnern an die Akteneinsicht. Es kommt – statt der Akte – eine schriftliche Mitteilung des Richters, daß dem Betroffenen, unserem Mandanten, die Ladung zum Termin nicht zugestellt werden konnte. (Es stellte sich heraus, daß die Postleitzahl unrichtig war.)
Ich habe für den Mandanten auf die Einhaltung der Ladungsfrist verzichtet und ihn mitgebracht. Leider war der Richter nicht davon zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Erst wollte er die Zeugin hören. Das wollte ich vermeiden, deswegen habe ich beantragt, die Verhandlung auszusetzen, um mir Gelegenheit zur Akteneinsicht zu geben.
Nun werde ich eine weitere Verteidigungsschrift verfassen und im November dann noch einmal zum Gericht fahren.
Der Mandant und ich wurden mündlich geladen. Die Akte wurde mir gleich im Gerichtssaal mitgegeben. Damit nicht nochmal was schief geht.
Hoffentlich vergißt der Richter nicht, die Polizeibeamten zu laden, die den Mandanten vor Ort angehalten haben … zum heutigen Termin waren sie jedenfalls nicht erschienen.

