Vollstreckbar
1. Januar 2009
Wenn ich mir als Strafverteidiger den aktuellen Bußgeldkatalog anschaue, so wie er ab dem 1.2.2009 gelten soll, muß ich mir nun auch Gedanken über die Verteidigung von Ausländern machen. Nicht, weil man ihnen einen Verstoß gegen Ausländerrecht zur Last legt, sondern einen gegen die gute deutsche Straßenverkehrsordnung.
Bemerkenswert ist, daß die beliebtesten Verstöße nun alle mindestens 70 Euro kosten. In dieser Tabelle kann man die neuen Tarife mit den alten vergleichen.
Daneben sollte man wissen: Im Mai 2003 einigten sich die EU-Justizminister auf einen Rahmenbeschluss, demzufolge künftig Geldbußen ab 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.
Aha. Daher weht also der Wind! Das bedeutet aber nun auch: Wenn der Berliner PolPräs z.B. einem Sizilianer vorwirft, gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen zu haben, droht ein Bußgeld von 70 Euro. Das könnte dann – sobald die Italiener den Rahmenbeschluß in nationales Recht umgesetzt haben – mit Hilfe der Vollstreckungsbehörden in Palermo vollstreckt werden.
Vielleicht sollten wir nun unsere Vollmachtsvordrucke ins Italienische übersetzen …


3 Kommentare zu “Vollstreckbar”
01
nicht schlecht im Falle von “Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten”
Alt:
40 (Fahrer)
200 (Halter)
Neu:
75 (Fahrer)
380 (Halter)
Die Fahrer sind ja doch häufig Ausländer…
02
Ich auch Ausländer, und fahren 6 jahre ohne Problem,
nur Ausländer ist sichtbar
03
http://www.rp-online.de/public/article/auto/verkehr/661754/Rasen-im-EU-Ausland-bleibt-folgenlos.html
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