Verstoss gegen das Handyverbot bei Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät

2. Dezember 2008

Das OLG Köln (81 SS OWI 49/08) hat entschieden:

Benutzt ein Kraftfahrer sein Mobiltelefon während der Fahrt als Navigationsgerät, liegt ein Verstoss gegen § 23 I a StVO vor. § 23 I a StVO ist weit auszulegen. (Aus den Gründen: ...Der Begriff der Benutzung schliesst nach dem Sprachgebrauch einerseits die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen ein. Er umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der bestimmungsgemässen Verwendung. Es wird hervorgehoben, dass auch “die Versendung von
Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet” verboten sein sollen. Es unterfällt dem Wortsinn der Vorschrift, wenn der Fahrzeugführer das Gerät zwecks Vorbereitung eines Gesprächs oder
Abhören eines Signaltons an das Ohr hält. Wenn auch die beabsichtigte Nutzung noch nicht Gegenstand einer Rechtsbeschwerdeentscheidung gewesen ist, ist doch der Rechtsprechung zu entnehmen, dass auch die Nutzung als Navigationshilfe als unzulässig anzusehen ist…).

Das wird vielen Handyverteibern aber gefallen…

Quelle: adajur-Newsletter vom 2.12.08

Allgemein, Bußgeldrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

5 Kommentare zu “Verstoss gegen das Handyverbot bei Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät”

  1. 01

    Also, nochmal zum mitmeisseln: Wer ein Händie bestimmungsgemässer Weise als Händie benutzt, kriegt Ärger. Wer ein Händie mit Navi bestimmungsgemäss als Händie nutzt: Böse. Wer ein Händie mit Navi als Navi nimmt: Ganz schlecht.

    Wer bei 100km/h auf der Navi rumtippt (die inzwischen in jedem Corsa verklebt ist): Viel Spass dabei. Ist ja kein Händie.

    doppelfish am 3. Dezember 2008 um 11:07
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  2. 02

    Dass es bei Navis genauso gefährlich sein kann, steht ja außer Frage. Auch, dass der Gesetzgeber wohl eher das Telefonieren damit meinte wohl auch.

    Aber der Wortlaut ist eben ziemlich eindeutig. Handies soll man nicht benutzen.

    Hätte der Gesetzgeber wirklich nur das Telefonieren gemeint, hätte er das ebend als solche ausdrücklich benennen sollen.

    AlterEgo am 8. Dezember 2008 um 23:47
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  3. 03

    doppelfish, deshalb kann ich mein fest eingebautes Navi auch nicht bedienen, sobald ich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahre.

    Chak am 9. Dezember 2008 um 15:15
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  4. 04

    BGH 1 StR 730/96 – Beschluss vom 9. September 1997:

    Der Richter ist an das Gesetz gebunden. Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten.

    No further comment …

    RA JM am 18. Dezember 2008 um 18:01
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  5. 05

    Neulich auf der Autobahn:
    Mein Mobiltelefon macht sich in der Tasche auf dem Beifahrersitz mit seiner Kalenderfunktion bemerkbar (zu diesem Termin bin ich gerade unterwegs). Ich nehme das Gerät kurz in die Hand und drücke auf aus….und schwupps…grün-weisses Fahrzeug “bitte folgen”. Tja, so kanns´gehen….70€ und 1 Punkt in Flensburg. Demnächst spiele ich nur noch mit den Füssen meines Beifahrers;-)

    Kraumel am 29. Dezember 2008 um 10:17
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