Unfall ohne Fahrerlaubnis

5. November 2007

Die Frage, ob eine nicht vorhandene Fahrerlaubnis zur erhöhten Haftung bei einem Verkehrsunfall führt, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. So hört sich der Sachverhalt an:

Der Beklagte zu 2 hat, ohne im Besitz einer Fahrererlaubnis zu sein, den außerorts betrunken auf der rechten Fahrbahnseite liegenden Vater der Klägerin bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h unterhalb der Stoßstange am Kopf erfasst. Der Vater der Klägerin verstarb noch an der Unfallstelle.

Die Fahrerlaubnis hatte man ihm wegen eines Alkoholdelikts zuvor entzogen, er war zur Zeit des Unfalls “nüchtern”.

Das zunächst in der Sache beschäftigte OLG Braunschweig wertete es haftungsverschärfend, daß der Fahrer ohne Führerschein unterwegs war und verurteilte den Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung zur Zahlung von 75% des Schadens an die Erben des Unfallopfers.

Der BGH schloß sich dieser Meinung nicht an, da der Umstand, daß der Fahrer zum Unfallzeitpunkt ohne Fahrerlaubnis fuhr, kein konkretes Gefahrenmoment beim Unfall darstellte – zumindest
konnte dies nicht nachgewiesen werden. Daher war dem Unfallfahrer nur anzulasten, gegen das Sichtfahrgebot verstoßen zu haben – die Haftung wurde von 75% auf 40% reduziert.

Quelle: BGH, Urteil vom 21.11.2006 – Az: VI ZR 115/05

Schadensersatzrecht | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Kommentare sind geschlossen.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile