Undankbarer Polizeiruf

3. Dezember 2007

Ein Klassiker:

Unsere Polizei ist leider ziemlich undankbar,wenn jemand ihr hilft. Ich habe vor einiger Zeit einen Autofahrer der Polizei gemeldet der auf der Autobahn wilde Schlangenlinien gefahren ist. Er wurde dadurch auch gefasst. Später bekahm ich eine Anzeige wegen telefonierens am Steuer. Seitdem helfe ich der Polizei nicht mehr.

Quelle: Kommentar von ThomasK001 bei 123recht.net

Telefonieren beim Fahren ist eben verboten. Tja.

Bußgeldrecht | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Undankbarer Polizeiruf”

  1. 01

    Nein, die Bedienung eines Mobiltelefones ist nicht erlaubt.
    Wieso gibt es Freisprecheinrichtungen, wenn das Telefonieren komplett verboten wäre??

    Insofern bleibt hier die Frage offen, wie die Polizei weiß, dass ohne Freisprechanlage telefoniert wurde.

    Kai am 3. Dezember 2007 um 10:13
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Und woher weiß die Polizei, daß ThomasK001 nicht etwa als Beifahrer telefoniert hat?

    MaxR am 3. Dezember 2007 um 11:49
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Und wieso greift hier nicht rechtfertigender Notstand?

    Simon am 3. Dezember 2007 um 21:47
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    Einfach weiterfahren, sich auf der rechten Spur einordnen, und auf den nächsten Parkplatz warten. Abfahren, anhalten, Motor aus. Dann die “112” wählen. “Guten Tag, ich habe vor 10 Minuten einen Unfall beobachtet … vor, äh, 20km] vielleicht?”.

    Dann ist zumindest die Polizei zufrieden.

    [ Tip: Bei 130km/h legt man in 1min ca. 2.17km zurück.

    doppelfish am 6. Dezember 2007 um 11:52
    Zum Seitenbeginn springen