Überwachungswahn die Zweite

20. September 2006


Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wollen auch die Versicherungsgesellschaften die neuen technischen Überwachungsmöglichkeiten nutzen.

Unter dem Deckmantel der Kostenersparnis für Fahranfänger, wird das Angebot gemacht, sein Fahrzeug permanent durch einen GPS-Sender überwachen zu lassen. Damit kann die Versicherung überprüfen, wie der Kunde tatsächlich fährt. Dafür gibts dann ca. 30 % Beitragsrabatt, der allerdings entfällt, wenn eine bestimmte Anzahl von zb. Geschwindigkeitsübertretungen durch die Versicherung festgestellt wird.

Wohin das alles führen wird, ist schon jetzt klar zu sehen. Bald wird es nur noch schwer möglich sein, sein Fahrzeug günstig ohne Überwachung zu versichern. Dann kommt der Staat. Die Argumentation wird sein: “Wenn das die Privatwirtschaft für ihre schnöden Interessen darf, dann muss es doch für die öffentliche Sicherheit erst recht erlaubt sein. Und wer nix zu verbergen hat, hat nix zu verlieren etc.” Das kann ja heiter werden.

Allgemein, Bußgeldrecht, Versicherungsrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Überwachungswahn die Zweite”

  1. 01

    Der Link zur Sueddeutschen ist leider broken, korrekt muss er lauten:
    http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/computer/artikel/928/81847/

    46halbe am 20. September 2006 um 14:10
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  2. 02

    Vielen Dank ! Ist schon geändert !

    RA Tobias Glienke am 20. September 2006 um 14:35
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