Tschulligung!

11. November 2006


Das ist doch ‘mal eine freundliche Einstellungsnachricht.

Bei der Anzeigenaufnahme jemand etwas falsch gemacht. Nach Erlaß des Bußgeldbescheids und aufgrund eines Hinweises des Verteidigers stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein. Das war die Pflichtversanstaltung.

Die Entschuldigung war die Kür. So sollte es sein, gibt es aber leider kaum. Besten Dank dafür, sehr geehrte Frau P.!

Allgemein | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Kommentare sind geschlossen.

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile