Strafurteil im Zivilprozeß

23. Januar 2008

Die Strafgerichte arbeiten in der Regel schneller als die Zivilgerichte. So kommt es, daß zum Beispiel ein Verkehrsunfall mit Personenschaden zunächst beim Strafrichter “abgehandelt” wird; der Schuldige wird dann beispielsweise wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt. Anschließend geht es um den Schadensersatz. Der Geschädigte legt in dem Zivilprozeß nun das Strafurteil vor und beruft sich auf den dort Schuldspruch. Der gilt jedoch nicht zwingend auch um Zivilrecht. Die Regeln des Straf- und Strafprozeßrechts sind nicht identisch mit denen aus dem Zivil- und Zivilprozeßrecht. Aber: Man muß sich mit dem Strafurteil auseinander setzen, wenn es in den Zivilprozeß eingeführt wurde. Dazu gibt es eine aktuelle Entscheidung aus Bayern:

Wird ein Strafurteil im Zivilprozess vorgetragen, erhöht dies die Darlegungslast des Gegners. Kommt der Gegner seiner Darlegungslast nicht nach, ist der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zugrunde zu legen und vom Zivilrichter eigenständig zu würdigen.

Quelle: Oberlandesgericht München, Urteil vom 16.04.2007, 9 U 3865/06

Aus den Gründen:

Eine Bindung des Zivilrichters an strafgerichtliche Urteile ist im deutschen Verfahrensrecht nicht normiert. Wird jedoch ein Strafurteil im Zivilprozess vorgetragen, müssen sich die Parteien und der Zivilrichter damit auseinandersetzen. Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass der Anspruchsteller den seinen Anspruch tragenden Sachverhalt darlegen und beweisen muss. In einem verurteilenden Strafurteil wird zumeist ein ausführlicherer Sachverhalt formuliert sein. Verwendet eine Partei im Zivilprozess ein Strafurteil als Sachverhaltsdarlegung, wird demzufolge ein verurteilendes Urteil eine höhere Darlegungslast auslösen, als ein freisprechendes.

Nebenbei: Der umsichtige Anwalt rät seinem Mandanten zu versuchen, seine zivilrechtlichen Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Dort gibt es im Zusammenhang mit Nebenklage und Adhäsionsverfahren reichlich Möglichkeiten, die Schadensersatzansprüche effektiv und schnell durchzusetzen.

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