Sportboote sind Kraftfahrzeuge
28. Dezember 2006
... entschied das Landgericht Kiel. Es ging um die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Es stand fest, daß der Angeklagte zum Führen von “Kraftfahrzeugen” ungeeignet war; ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Als es dem Angeklagten aber zusätzlich noch an den Bootsführerschein gehen sollte, stellte er sich auf die Hinterbeine.
Nach Ansicht des Landgericht Kiel erfasst der Begriff des Kraftfahrzeugs in § 69 StGB neben Landfahrzeugen auch Wasserfahrzeuge:
Das folgt schon aus dem Wortlaut, der keine Beschränkung auf Landfahrzeuge erkennen lässt. Gegen eine solche Beschränkung sprechen auch Sinn und Zweck der Vorschrift und die Gesetzessystematik. Die Norm soll die Verkehrssicherheit schützen, die in gleicher Weise durch eine Person gefährdet wird, die ihre Ungeeignetheit zum Umgang mit motorisierten Fahrzeugen oder wie hier mit einem Motorboot gezeigt hat.
LG Kiel, Entscheidung vom 23.08.2006 – 37 QS 62/06.
Kurz gesagt: Wer säuft, läuft … oder schwimmt.


Ein Kommentar zu “Sportboote sind Kraftfahrzeuge”
01
was sollte daran so besonderes sein?
das lernt man, wenn man den sportbootführerschein macht, daß das passieren kann. auch umgekhrt: besoffen auf dem boot kann dazu führen, daß man zum führen von kraftfahrzeugen ungeeignet erklärt wird.
so lernt mans, da muß man hinterher nicht verwundert sein.