Selber Denken wäre auch nicht schlecht
21. September 2006
Wilhelm Brause sollte zum Gericht. Aber nicht zu dem in seinem Wohnort, sondern zu dem des Tatorts. Er mußte also quer durchs Land fahren. Im Vertrauen auf die Technik befragt Wilhelm seinen elektronischen Routenplaner, wie lange die Überlandfahrt denn dauern wird. Entsprechend der Angaben des Kleinrechners stellt er seinen Wecker, putzt sich die Zähne und quält sich durch die allmorgendliche rush hour – mit dem Ergebnis, daß der Richter lange vor seiner Ankunft im Gericht den Einspruch wegen unentschuldigten Fehlens bereits verworfen hatte.
Das findet Brause ungerecht, wo doch die Elektronik sonst immer so zuverlässig rechnet.
Dem entgegnet das Oberlandesgericht Jena (1 WS 241/05 – NSTZ-RR, 2006 147) aber weise:
... Hohes Verkehrsaufkommen im morgendlichen Berufsverkehr ist bei einer Fahrt quer durch Thüringen ohne Weiteres vorhersehbar und demgemäss bei der Veranschlagung der voraussichtlichen Fahrtdauer in Rechnung zu stellen. Unmassgeblich ist, welche Zeitdauer ein elektronischer Routenplaner (nachträglich) für das Zurücklegen dieser Strecke berechnet hat. Es ist allgemein bekannt, dass das Ergebnis einer solchen Berechnung davon abhängt, welche Vorgaben etwa hinsichtlich der Art des benutzten Fahrzeugs – schneller Pkw, langsamer Pkw – oder der bevorzugten Verkehrswege – Autobahn, Landstrasse, schnellste Strecke, kürzeste Strecke – gemacht werden…
Vielleicht hätte Wilhelm aber auch auf das Zähneputzen verzichten sollen.


Ein Kommentar zu “Selber Denken wäre auch nicht schlecht”
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Was sit daran weise? ”...schneller Pkw, langsamer Pkw…” und ich dachte immer, dass bei der Berechnung solcher Routen die jeweiligen Streckenabschnitte und die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen berücksichtigt werden. Aber das OLG Jena in seiner unendlichen Weisheit belehrt mich eines besseren! Im Wiedereinsetzungsantrag hätte wohl vortragen werden müssen, dass der Betroffene trotz eines sehr schnellen Autos und Mißachtung jeglicher Vorschriften, es nicht rechtzeitig zum Gericht geschafft hat. Wie lebensfremd ist das denn?