Sachbeschädigung ?!?

22. August 2006


“Jo Mei, wenn einer so was macht, dann gehört des bestraft !”, so oder so ähnlich muss dass Bayrische Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung vom 15.5.2006 (4St RR 053/06) gedacht haben. Folgender Sachverhalt:

Der Angeklagte hatte sein Auto im Bereich der Frontscheibe mit Reflektoren ausgestattet. Dies hatte zur Folge, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung kein verwertbars Foto durch die Blitzanlage geschossen werden konnte.

Nun kennt man das Spiel mit dem veränderten Kennzeichen. Also muss das hier auch strafbar sein. Die erste Instanz hatte sich ausgedacht, dass hier eine Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 I Nr. 1, III StGB vorliegen müsse. Dem trat nun das Landegericht entgegen. Eine Fälschung technischer Aufzeichnungen liege nicht vor, da kein Eingriff in den Aufzeichnungsvorgang vorliege. Resultat: Freispruch !

So geht das aber nicht, dachte sich die Staatsanwaltschaft und das Bayrische Oberlandesgericht stimmte dem zu. Es läge zwar keine Fälschung technischer Aufzeichnungen vor, dafür aber eine Sachbeschädigung !

Gemeint ist nicht das Fahrzeug des Angeklagten, sondern die Blitzanlage. Durch den Gegenblitz würde die Messanlage in ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit nicht unwesentlich gemindert. Dass dies nur für einen denkbar kurzen Moment der Fall sein kann und das Gerät voll einsatzfähig bleibt, ist unbeachtlich, da es dem Angeklagten ja nur auf diesen kurzen Moment ankam !

Jetzt müsse nur noch geklärt werden, wer die Reflektoren denn angebracht hat.

Derartiges Verfolgungsinteresse bzw. kreative Juristerei kann nur aus Bayern kommen.

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2 Kommentare zu “Sachbeschädigung ?!?”

  1. 01

    Na da scheint die StA ja einen Jubelschrei ausgestoßen zu haben, als sie diese grandiose Eingebung hatte. Ist eigentlich bekannt, ob der Verteidiger vor lauter Lachen noch ordnungsgemäß seiner Arbeit nachkommen konnte? ;-)

    PS: Achja,... dem Bayerischen Oberlandesgericht fehlt übrigens mehrfach das “e”. (oder ist dies etwa auch der Rechtschreibreform zum Opfer gefallen? – Habe heute noch keine Zeitung gelesen :-) )

    Grüße
    Hr. Lich

    Herr Lich am 22. August 2006 um 16:34
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  2. 02

    Die Sache mit der Gesamturkunde habe ich sowieso nicht nachvollziehen können. Hier geht es darum, dass einer “unartig” war und ihm daher nach Ansicht der Justiz auf die Finger gehauen gehört. Naja, bei Verkehrssündern darf das der Fall sein, die zahlen ja alles ohne Murren. Vergleichen darf man das ja auch nur mit der “HFahrzeugkontrolle” von Hans Söllner. :-)

    Stanek-Nierenz am 23. August 2006 um 18:18
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