Rückwärts

2. September 2008

Das Landgericht Berlin entschied einmal anders, als die tägliche Praxis es erwarten ließ:

Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,7%o festgestellt und hat der Betroffene in diesem Zustand beim Rückwärtseinparken mit einem Lkw einen abgestellten Pkw beschädigt, ist allein der Unfallhergang nicht ausreichend für die Herleitung einer Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von Alkohol.

Aus den Gründen:

... Ein alkoholtypischer Fahrfehler ist nicht erkennbar, es handelt sich um einen Fahrfehler, der auch Nüchternen passiert.

Quelle: Landgericht Berlin, Beschluß vom 26.02.2008, 533 QS 30/08

Die Richter des Amtsgerichts und auch die Amtsanwälte in Moabit sehen (sahen?) das bisher anders: Mehr als 0,3 Promille und ein kleiner Fahrfehler führen geradewegs hinein in den § 315 c Abs. 1 Nr.1 a StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke) und dann ohne Umweg auch in die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße 6

Ich bin gespannt, was die Massenabfertiger in der Kirchstraße aus dieser Entscheidung machen werden.

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4 Kommentare zu “Rückwärts”

  1. 01

    Wahrscheinlich Beschwerde einlegen, getreu den drei Grundsätzen der Verwaltung:
    – das haben wir schon immer so gemacht; – das haben wir noch nie so gemacht, – da könnte ja jeder kommen.

    RA JM am 2. September 2008 um 17:32
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  2. 02

    Es ist nie zu spät, um vernünftig zu werden.

    doppelfish am 4. September 2008 um 08:23
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  3. 03

    Guten Abend,

    heute lese ich das zweite Mal auf Ihrer Webseite und vor allem in den Bloggs… Es ist eine wahre Freude. Macht echt Spaß.

    Als juristischer Laie mit viel Freude an der Juristerei gefällt es mir das so zu lesen.

    Grüße

    JS

    JS am 5. September 2008 um 21:34
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  4. 04

    ach ja, toll. sollen doch die lkw-fahrer mit 0,7 durch die gegend fahren und den lappen behalten. wenns dann zum unfall kommt, gibt es richter, die dafür verständnis haben…..weiter so

    rs am 20. September 2008 um 05:56
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