Rotlichtverstöße von Radfahrern

17. Juni 2008

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschried am 22.01.2008 (10 S 1669/07):

Begeht ein Fahrradfahrer einen qualifizierten Rotlichtverstoss, ist die Verhängung eines Bussgeldes und die Anordnung einer Nachschulung rechtmässig.

Aus den Gründen:

Das Gefährdungspotential ist schon deshalb nicht mit dem von Fussgängern ausgehenden vergleichbar, weil sich Fahrradfahrer typischerweise mit deutlich grösserer Geschwindigkeit fortbewegen und damit die durch einen Rotlichtverstoss eines Fahrradfahrers hervorgerufenen Verkehrssituationen für andere Verkehrsteilnehmer, die auf die Beachtung des Rotlichts vertrauen, deutlich weniger beherrschbar sind. Ein Fahrradfahrer, der einen Rotlichtverstoss begeht, legt ein Verhalten an den Tag, das gerade unter verkehrssicherheitsrechtlichen Aspekten gewichtige Zweifel an der Fähigkeit und/oder Bereitschaft zur Einhaltung elementarer Regeln des Strassenverkehrs begründen und somit verfassungsrechtlich unbedentlich bei Fahranfängern die Verpflichtung zur Nachschulung auslösen.

Wenn dieses Urteil Auswirkungen auf die Radfahrer hier in Kreuzberg haben sollte, ist damit zu rechnen, daß so ziemlich alle Kreuzberger Pedalisten in die Nachschulung geschickt werden. Aber wir sind hier ja nicht auf dem Dorf in Mannheim oder Umgebung.

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7 Kommentare zu “Rotlichtverstöße von Radfahrern”

  1. 01

    Ich find’s immer noch interessant, dass jemand, der bei Rot guckt, ob ein Auto kommt, härter bestraft wird als jemand, der einfach schnell bei “Dunkelgrün” durchpritscht. So richtig logisch finde ich’s nicht.

    Übrigens, manchmal ist es auch gar nicht so einfach, als Radfahrer nach der richtigen Ampel zu fahren!

    Nehmen wir folgenden Fall: Ein Radfahrer fährt auf der Fahrbahn auf eine Kreuzung zu. Nebendran ein nicht benutzungspflichtiger Radweg (ja, das gibt es seit ‘97, auch wenn’s manche Autofahrer nicht wissen und da gerne hupen und drängeln). Über die Kreuzung gibt es daher drei so gestrichelte Linien, die je eine Furt für Radler und Fußgänger markieren. Die normale (Volllicht-) Ampel ist grün, die Fußgängerampel rot (besonders gerne, wenn’s eine dieser Drückampeln ist).

    Nun, was macht der Radfahrer korrekterweise? Jo, er hält an (auch wenn hinter ihm ein LKW ist … der natürlich garantiert von dieser Regelung weiß, sicher problemlos hinter dem Radler hält und dann wohl meist auch nicht mehr vorbeikommt … autsch). Zumindest nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr. Steht ja eigentlich auch in der StVO, §37 (2) 6. Die Rechtsprechung vor ‘97 hat auch argumentiert, dass die Ampel für eine Verkehrsart, und nicht nur für eine bestimmte Spur gilt, danach ist mir nichts mehr bekannt.

    Die örtliche Polizei wurde nach einem Versuch, diese Regelung vor einem Streifenwagen zu praktizieren, rasch davon überzeugt, dass das Unsinn ist. Sie argumentiert jetzt mit dem Grundrecht auf Leben usw., und rät, sich in diesem Punkt nicht nach der StVO zu richten. Schade, dass die Politiker prinzipiell nicht so leicht durch Erfahrungen im wirklichen Leben überzeugbar sind.

    Nun noch eine spannende Frage an die Verkehrsrechtler: Welche Ampel gilt eigentlich für den obigen Radler, wenn es in der Mitte der Furt nochmals eine kleine Verkehrsinsel mit Extraampel gibt? Und wenn rechts und links unterschiedliche Schaltungen gelten und der Radler links abbiegt? OK, die Frage war nur rhetorisch …

    rhabarber am 24. Juni 2008 um 19:57
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  2. 02

    Die Lösung findet sich in § 37 Absatz 2 Ziffern 5 und 6 StVO. Eine Mittelinsel in der Furt dürfte nicht zu einem abweichenden Ergebnis führen.

    Carsten R. Hoenig am 25. Juni 2008 um 06:19
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  3. 03

    Ich fahre dann also bei grün an der Mittelinsel auf der Fahrbahn bis zur Mitte der Kreuzung, ungefähr so Höhe der Mittelinsel, und warte dort ab, bis die Ampel auf der anderen Furthälfte auch grün zeigt? Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich der Wille des Gesetzgebers war. Oder haben wir uns missverstanden?

    rhabarber am 25. Juni 2008 um 07:58
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  4. 04

    Ich fahre dann also bei grün an der Mittelinsel auf der Fahrbahn bis zur Mitte der Kreuzung, ungefähr so Höhe der Mittelinsel, und warte dort ab, bis die Ampel auf der anderen Furthälfte auch grün zeigt?

    Wenn Sie das so machen möchten, ist das völlig in Ordnung. Es könnte allerdings sein, daß Ihnen dann ein 8-jähriger Bengel die Visitenkarte eines Pychologen in die Hand drückt, um dann bei Rot seinen Weg über die Straße fortzusetzen. Jedenfalls hier in Kreuzberg.

    Alles wird gut … auch in Mannheim. Irgendwann.
    ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 25. Juni 2008 um 08:27
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  5. 05

    In Manneim wohl, aber nicht in Düsseldorf (via).

    doppelfish am 17. Juli 2008 um 09:09
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  6. 06

    Das Urteil ist super. Damit eröffnen sich für Berlin, sofern die Behörden mal sich doch den schon eher selbstmörderisch fahrenden Radfahrern annehmen sollte, ein völlig neuer Markt entstehen.

    Einer für die Verkehrsteilnehmerschulungen.

    Keine Fahrt in Berlin ohne das man Ärger mit den Leuten hat. Wenn man erlebt, wie ohne Licht durch die Straßen gebrettert wird, mal eben von links nach rechts geschossen, dann bekomme ich das kalte Grausen.

    Dieser Tage in der Friedrichstraße hatte ich eine Gruppe von Radfahrern vor mir, ca. 15 Personen auf Rädern. Diese fuhren so, daß niemand mehr an denen vorbeikamen.

    Als ich sie ansprach, fuhren sie weiter. Hupsignale prallten ab.

    Anruf bei der Polizei, wir versuchen, eine Streife hinzuschicken. Ich bin den Radlern nachgefahren. Sie standen dann im Park hinter dem Revier in der Friedrichstraße. Der Anfahrtsweg für die Streife war scheinbar zu lang.

    Hier wurde massiv in den Straßenverkehr eingegriffen. Nötigung dazu.

    Aber unternimmt jemand etwas? Niemand.

    Für mich bleibt die Frage: Wie verhält man sich da richtig und vor allem: Wann werden die Behörden endlich aktiv?

    Grüße

    JS

    Joerg am 4. September 2008 um 21:10
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  7. 07

    .... Ein Fahrradfahrer, der einen Rotlichtverstoss begeht, legt ein Verhalten an den Tag, das gerade unter verkehrssicherheitsrechtlichen Aspekten gewichtige Zweifel an der Fähigkeit und/oder Bereitschaft zur Einhaltung elementarer Regeln des Strassenverkehrs begründen und somit verfassungsrechtlich unbedentlich …

    Es werden mal wieder die Birnen mit den Äpfeln verglichen, und das hat ja wohl mal wieder sehr wenig Tiefgang und ist ziemlich platt. Aber so sind halt viele unserer werten Herren Richter.

    Ein Rotlichtverstoß bei unsinnig geschalteten Ampelanlagen, unter Berücksichtigung der gesamten Verkehrssituation durch einen Radfahrer oder auch Fußgänger, denn beide bewegen sich mit Muskelkraft fort, stellt sowohl als auch in der Bewertung und auch im Verhalten eher eine geistige Höchstleistung und intelligentes Verhalten dar. Denn dieses angewandte Verhalten im Straßenverkehr trainiert unter anderem die Sinne, hält den Geist frisch und das ist für den Menschen gesund und spart Kosten im Gesundheitswesen.

    Eine Ampelanlage sollte, zumindest für Fußgänger und Radfahrer, grundsätzlich nur die Funktion eines verkehrsicherheitsrechtlichen Hilfmittels einnehmen. Menschen, die sich mit Muskelkraft umwelt- und klimaschonend im Straßenverkehr fortbewegen, sollten einfach mehr Freiheiten eingeräumt werden. Dazu sollte von hohen Geldbußen bei Rotlichtverstößen von Fahrradfahrern und Fußgängern nur bei sichtbarer Gefährdung dritter Gebrauch gemacht werden. Für das alleinige Überfahren des Rotlichtes, weil die Ampel die Verkehrsituation nicht erkennt, der Mensch jedoch wohl, 62,50 € und einen Punkt zu verhängen sind einfach eine bodenlose Unverschämtheit.

    Bei Autofahrern sieht die Welt ganz anders aus, denn Autos sind Waffen im Straßenverkehr und da sind die Strafen im Verhältnis noch viel zu gering.

    Desweiteren darf nicht vergessen werden, dass ein Mensch der sich entschließt dem Rotlicht nicht blind zu folgen, einer Fremdsteuerung und Fremdbestimmung durch eine Maschine trotzt. Das finde ich vorbildlich, denn Maschinen sind dem menschlichen Verstand einfach unterzuordnen.

    Bedenklich wäre das Verhalten jedoch, wenn ein Radfahrer oder auch Fußgänger einen verkehrsregelnden Polizisten auf der Kreuzung nicht respektieren würde. Denn gegenüber einem Menschen wäre so ein missachtendes Verhalten wenig wertschätzend.

    Es ist zwar ein Schuß “Ironie” in meinem Kommentar, aber auch verdammt viel Wahrheit.

    Stephan Rößler am 20. Dezember 2008 um 03:06
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