Parken verboten?

3. Februar 2009

parkverbot-443

Der weiße Vito steht legal. Auch ohne Parkscheibe um 11.00 Uhr an einem Werktag. Oder?

Update 23.02.2009:
Kostet 10 Euro, auch nicht teurer als das Parken in der Bewirtschaftung.

Bußgeldrecht | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

9 Kommentare zu “Parken verboten?”

  1. 01

    Das Parken ist in einer verkehrsberuhigten Zone nur innerhalb der dafür markierten Zonen erlaubt:

    http://bundesrecht.juris.de/stvo/__42.html

    Jodevin am 3. Februar 2009 um 09:10
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    vielleicht wollte der Fahrer ja “Be- oder Entladen”?

    Peter am 3. Februar 2009 um 10:15
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    @Jodevin:

    Tja, es reicht eben nicht, wenn man vor 30 Jahren mal eine theoretische Prüfung bestanden hat. Nicht nur der Rechtsanwalt, auch der Autofahrer ist zur stetigen Fortbildung verpflichtet. ;-)

    RA Carsten R. Hoenig am 3. Februar 2009 um 11:28
    Zum Seitenbeginn springen
  4. 04

    Termin in Neuruppin gehabt??

    RA Pauleit am 3. Februar 2009 um 11:43
    Zum Seitenbeginn springen
  5. 05

    @ RA Pauleit:

    Yup. Das Böse ist immer und überall. Auch im Sprengel Neuruppin.

    RA Carsten R. Hoenig am 3. Februar 2009 um 12:37
    Zum Seitenbeginn springen
  6. 06

    Fortbildung durch Knöllchenlektüre? Ist ja immer wieder lehrreich.

    doppelfish am 3. Februar 2009 um 18:57
    Zum Seitenbeginn springen
  7. 07

    Alle berühmten Wissenschaftler haben Selbstversuche gemacht.

    RA Carsten R. Hoenig am 3. Februar 2009 um 19:04
    Zum Seitenbeginn springen
  8. 08

    Die haben sich ja auch nur mit den Gesetzen der Natur angelegt.

    doppelfish am 6. Februar 2009 um 18:13
    Zum Seitenbeginn springen
  9. 09

    Ich würde sagen, er steht nicht legal. Hab die Erfahrung gemacht, dass ich, egal wo ich stehe, ohne Parkscheibe, ein Knöllchen bekomme. Parken ist echt ein Abenteuer geworden.

    Michaela am 25. August 2010 um 17:14
    Zum Seitenbeginn springen