Obergrenze
1. Februar 2009
Allerorten, im Netz, in den Newsletter und in den Weblogs wird auf den neuen Bußgeldkatalog hingewiesen, der seit dem 1.2.2009 in Kraft ist. Der Verordnungsgeber hat die Bußgelder kräftig angehoben.
Begründet wird die Erhöhung mit der Sorge für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Es werden aber auch andere Ansichten hinsichtlich dieser Erhöhung (Vollstreckbarkeit im Ausland, Aufbesserung der Haushalte …) vertreten. Auch darüber wird viel veröffentlicht.
Einen Hinweis vermisse ich allerdings:
Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen.
heißt es. Und:
Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden.
Obergrenze. Aha. Dann bleibt zu hoffen, daß dieser Begriff auch bei den Bußgeldbehörden und Gerichten zur Kenntnis genommen wird.
Denn: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h in einer Haupteinkaufsstraße an einem Samstag um 12 Uhr hat eine andere völlig andere Qualität als die selbe Tat um 4 Uhr an einem Sonntag auf einer Ausfallstraße stadtauswärts.
Hier gibt es die neue Bußgeldkatalogverordnung (Stand 1.2.09) als PDF-Datei.


2 Kommentare zu “Obergrenze”
01
Tja, die Meldung ist leider ebenso falsch wie vieles andere aus dem Hause Tiefensee, vgl. auch § 1 Abs. II BKatV:
Die Hoffnung wird sich also wohl nicht erfüllen.
02
Zumindest hat man eine feine Argumentationshilfe: Dort die abstrakt gehaltene Rechtsnorm und hier die konkrete Beschreibung des Verordnungsgebers in persona. Lex specialis, analog?