Nur doch nicht wirksam: Die Tschechische Fahrerlaubnis

3. Juli 2007

Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deut­schen Vorschriften erworben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde untersagte dem Antragsteller, von seiner Anfang 2006 in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, da er diese unter Umgehung der deutschen Bestimmungen erworben habe. Den vom Antrag­steller hiergegen begehrten Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberver­waltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Zwar würden die von den Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnisse zur Förderung der Frei­zügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) grundsätzlich gegenseitig anerkannt. Auf diesen Anerkennungsgrundsatz könne sich ein Fahrerlaubnisinhaber in Fällen eines offenen Missbrauchs jedoch nicht berufen. Hiervon sei auszugehen, wenn er wegen schwerwiegen­der Eignungsmängel die nationale Fahrerlaubnis nach dem in seinem Herkunftsland gelten­den Recht nicht habe wiedererlangen können und er sie nur deshalb im EU-Ausland erwor­ben habe. Diese Voraussetzungen lägen beim Antragsteller vor.

Im Jahre 1994 sei ihm die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkohol­konzentration von 1,41 ‰ entzogen worden. Nachdem er in der Folgezeit mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen sei, hätten ihm zwei medizinisch-psychologische Gutachten die Fahreignung wegen bestehender Alkoholproblematik abgesprochen. Im Jahre 1999 habe der Antragsteller erneut unter Alkoholeinfluss (1,69 ‰) am Straßen­verkehr teil­genommen. Außerdem habe er sonstige Straftaten unter erheblichem Alkohol­einfluss (u.a. 2,54 ‰) begangen. Schließlich sei er im Jahre 2003 wiederum wegen Fahrens ohne Fahr­erlaubnis in alkoholisiertem Zustand (2,08 ‰) in Erscheinung getreten. Vor diesem Hinter­grund könne es nicht zweifelhaft sein, dass dem Antragsteller im Bundesgebiet ohne neuer­liche medizinisch-psychologische Begutachtung mit Sicherheit keine Fahrerlaubnis erteilt worden wäre. Deshalb stelle der Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien eine rechts­miss­bräuchliche Umgehung der deutschen Vorschriften über die Fahreignung dar.

Beschluss vom 21. Juni 2007; Aktenzeichen: 10 B 10291/07.OVG

Quelle: Pressestelle des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 56068 Koblenz

Ich frage mich nur, was der juristische Laie nun davon halten soll … wenn es die Juristen schon nicht sicher beurteilen können, was nun wirksam ist und was nicht.

Richtig spannend wird es dann aber im Strafprozeß, wenn es um das Fahren ohne Fahrerlaubnis geht. Vorhersehbar sind die Ergebnis dort auch nicht.

Hinweis gefunden beim Recht und Alltag von Rechtsanwalt Folkert Janke

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4 Kommentare zu “Nur doch nicht wirksam: Die Tschechische Fahrerlaubnis”

  1. 01

    Der denkt sich (zumindestens ich): gut so. Das entspricht dem Geist des Entzugs der Fahrerlaubnis und so ein Mensch sollte auch nicht wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

    etg am 3. Juli 2007 um 22:09
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  2. 02

    Das werden sich auch die Richter gedacht haben. Richter sind aber ans Gesetz gebunden, nicht an ihren Bauch.

    RA Carsten R. Hoenig am 4. Juli 2007 um 06:27
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  3. 03

    Aber ist das Gesetz nicht manchmal dazu da, eine bestimmte Richtung vorzugeben? Anders ausgedrückt: es wurde anscheinend das Gesetz über Führerscheine nicht angepasst, als die europäische Angleichung bei den Führerscheinen durchgeführt wurde. Soll jetzt jemand, der offensichtlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist, davonkommen?

    OK, wahrscheinlich schon, aber der angesprochene juristische Laie (ich) denkt sich dann: wieder einer durchgekommen. Und das soll nun Recht sein?

    etg am 4. Juli 2007 um 22:40
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  4. 04

    Recht ist nunmal Recht! Auch wenn ein Richter gerne anders entscheiden möchte, auch aus nachvollziehbaren Gründen, so bleibt Ihm nichts anderes übrig als sich dem Recht zu beugen und das ist auch Recht so.

    MPU am 5. Februar 2009 um 14:24
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