MPU schon bei sieben Punkten
21. März 2007
Die Luft wird dünner für Gern-Schnell-Fahrer:
Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gem. § 11 III 1 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 III Straßenverkehrsgesetz (StVG) (noch) nicht ergriffen werden können.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem Beschluß vom 21. 11. 2006 – 12 ME 354/06.
Der Verkehrsteilnehmer hatte im Januar und April 2005 zwei erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (32 km/h und 47 km/h) begangen, wobei es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung vom 22.04.2005 um eine Art “Sprintrennen” gehandelt habe, bei dem der Autofaher sein Kraftfahrzeug innerhalb einer Strecke von 100 m von Schritttempo auf 85 km/h beschleunigt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Beschleuniger daraufhin zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU / vulgo: Idiotentest) zur Frage seiner Kraftfahreignung auf. Nach Nichtbeibringung des Gutachtens entzog sie ihm die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung des Bescheids an.
Nach dem Bußgeldkatalog hatte der Kandidat sieben Punkte (drei für die 32 km/h und vier für 47 km/h). Trotzdem gab es die MPU-Anordnung, die eigentlich erst für 14 Punkte und mehr vorgesehen ist. Das Gericht begründet dies so:
Wer durch eine rücksichtslose und vorsätzliche Missachtung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eigene Interessen über die Belange anderer Verkehrsteilnehmer setzt und Geschwindigkeitsüberschreitungen “aus Spass” an der Fahrleistung des eigenen Pkw oder aus einem Geltungsbedürfnis heraus begeht, offenbart Mängel in der charakterlichen Eignung, die erforderlich ist, um die Gewähr für die zukünftige Achtung der Vorschriften zu bieten.
Es ist also Vorsicht angesagt.
Die Entscheidung ist im Volltext veröffentlicht in der NJW 2007, Seite 313.


4 Kommentare zu “MPU schon bei sieben Punkten”
01
Selbst Jugendliche, welche vor Jahren Ihre Mofa frisierten erstaunen, wenn Ihnen die rote Karte gezeigt wird und Sie nicht für die Führerscheinprüfung zugelassen werden und die angeordnete MPU auf Anhieb nicht bestehen.
Viele MPU Kanditaten müssen sich wider Willen zum Alkoholismus bekennen, da ansonsten das positive Gutachten außer Reichweite ist. Also nimmt man gedemütigt weitere Maßnahmen in Kauf. Auch dies und vieles mehr sind Gründe weshalb immer mehr deutsche, Ihr Heil in den Nachbarländern suchen.
Der EU Führerschein-Erwerb ist jedoch nicht so einfach wie manche behaupten. Mitunter kann es jedoch noch zu anderen Problemen kommen. Wie zum Beispiel: Es wird in Deutschland zum EU Führerschein ohne MPU solange keine einheitliche Rechtsprechung geben wie der EUGH nicht erneut entschieden hat.
Solange dies der Fall ist werden die deutschen Gerichte unterschiedlich entscheiden.
Es entsteht der Eindruck: Je nach Gesinnung wird Entschieden. Zum Glück, die Gerichte entscheiden inzwischen überwiegend für den EU Führerschein-Inhaber.
02
Hab bis jetzt nur 3 Punkte. Hab 2 mal knapp die Tolleranz grenze überschritten, 1 km/h zu schenll und einmal 2 km/h zu schnell. Hab jeweils 1 Punkt erhalten. Dann hab ich noch ein Punkt bekommen, wo dass überhollen verboten war, ich und der andere Fahrer waren gleich auf, er bremste ab und ich fuhr mit 30 km/h an ihm gezwungermassen vorbei. Auf den Punkt warte ich noch. Schade finde ich es, dass es bei mir immer so ne knappe Sache ist. Also pipi fax. Aber die Punkte stehen auf dem Konto und die 7 Punkte sind ja nicht mehr fern. Muss ich mir da auch sorgen machen?
Gruss
03
@John: Nein, Ihr Fall, so wie Sie ihn beschreiten, hat eine andere Qualität.
04
Nein sicherlich müssen Sie sich nicht um Ihren Führerschein sorgen, zumal es sich bei Ihnen um einen anderen Sachverhalt handelt.