Mildes Urteil aus Bayreuth

5. Juni 2007

Der Autofahrer hat auf der Autobahn den erlaubten Höchstabstand zum Vordermann um knapp sechs Meter unterschritten. Das gab zunächst einmal eine Geldbuße von 100 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Nach einem Einspruch gegen diese Bußgeldbescheid ermäßigte das Amtsgericht Bayreuth die Geldbuße auf 35 Euro und hob auch das Fahrverbot auf.

Argument: Die Unterschreitung des Mindestabstandes sei nur geringfügig gewesen und die Voreintragungen im Verkehrszentralregister fallen nicht ins Gewicht.

Quelle: AG Bayreuth, Urt. v. 26.10.2006 (2 OWi 139 Js 11473/05)
Gefunden in einem Beitrag von Wolfgang A. Leidigkeit im Versicherungsjournal

Das Gericht ist mir hier schon einmal positiv aufgefallen, es wird mir immer sympatischer. ;-)

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