Jobverlust nach Trunkenheitsfahrt

29. September 2007
Wenn ein Autofahrer eine Zeit lang auf seinen Führerschein verzichten muss, weil er zu tief ins Glas geschaut hat, darf sein Arbeitgeber ihn kündigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn zur Berufsausübung eine Fahrlizenz erforderlich ist. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 4. September 2007 entschieden (Az.: 4 Ca 2691/07). [...]

Quelle: Wolfgang A. Leidigkeit im Versicherungsjournal

Diese Entscheidung könnte hilfreich sein bei der Verteidigung im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt. Die Rechtsfolgen einer Straftat müssen “verhältnismäßig” sein. Und wenn der Arbeitsplatzverlust droht, ist (auch) das bei der Bemessung der Strafe und ggf. bei der Dauer der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen.

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2 Kommentare zu “Jobverlust nach Trunkenheitsfahrt”

  1. 01

    Die Anklage könnte natürlich auch argumentieren, dass jemand, der weiß, dass sein Job vom Führerschein abhängt und der weiß, dass man den Führerschein bei Trunkenheitsfahrten verliert, dass so jemand kein großes Interesse an seinem Job haben kann. Oder?

    etg am 29. September 2007 um 22:18
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  2. 02

    Ja. Auf jedes Töpfchen paßt ein Deckelchen. :-)
    Das ist das Wesen einer juristische Argumentation.

    RA Carsten R. Hoenig am 30. September 2007 um 09:49
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