In amtlicher Verwahrung

10. November 2006


Heute bot sich die Gelegenheit, in einer Bußgelsache den Einspruch zurückzunehmen, da sich für den Betroffenen eine günstige Gelegenheit ergab sein einmonatiges Fahrverbot anzutreten. Der Betroffene sitzt seit heute in Untersuchungshaft. Daran ist auch bis zum Hauptverhandlungstermin nichts zu ändern. Der findet erst in einem Monat statt.

Da er seinen Führerschein bei sich hatte, befindet der sich doch auch schon in amtlicher Verwahrung, oder nicht ?

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