Hubraum statt Gewicht sei entscheidend
23. Mai 2007
meint das Finanzgericht Hamburg:
Ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen kann auch nach Hubraum besteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg am 21.05.2007 und bestätigte damit eine Entscheidung des Finanzamts (Az.: 7 K 22/06). Das Gericht stellte klar, dass die Frage, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht zu besteuern ist, unter Berücksichtigung aller Umstände der objektiven Beschaffenheit des Wagens zu beurteilen ist. Dabei sei ausschlaggebend, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung geeignet sei.
Quelle: Beck Aktuell
Und wenn im KFZ-Brief hundertmal stehen würde, daß es sich um einen LKW handelt, ist es kraftfahrzeugsteuerrechtlich noch lange kein (steuerlich günstigerer) LKW. Sondern irgendwas, das mehr Steuern bringt.
“In dubio pro fiscus!” lautet der Grundsatz im Steuerrecht. Hauptsache, dem Staat geht das Geld nicht aus. Da spielt es keine Rolle, wenn dem Bürger das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln verloren geht.

