Hightech bei der Bußgeldstelle

8. Oktober 2007

Die Anhörung in einer Bußgeldsache beginnt auch bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit einem Standardtext:

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Danach folgt die Konkretisierung des Vorwurfs und das Angebot, dazu Stellung zu nehmen:

Dieses Schreiben stellt die gesetzlich geforderte Anhörung dar. Sie haben nun die Gelegenheit, sich zur Sache formlos oder mit beigefügtem Vordruck zu äußern, müssen dies jedoch nicht (§ 55 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Soweit, so normal. Doch dann kommt seit ein paar Wochen noch folgender Hinweis:

Sie haben die Möglichkeit. dieses Schreiben auch online zu beantworten. Dazu melden Sie sich bitte unter www.polizei.brandenburg.de mit folgenden Zugangsdaten an: Benutzemame: owiTfLÄ6O Kennwort: jkPöLPE7fT

Offenbar hat man bei der Bußgeldstelle gesehen, daß diese Möglichkeit der Anhörung durchaus vom Bürger gewünscht ist und andererseits hilfreich bei der weiteren Bearbeitung der Akte sein kann. Auch sonst gibt es aus Sicht der Verteidigung an der Organisation der Bußgeldbehörde in Gransee nichts Gravierendes auszusetzen.

Bußgeldrecht | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Hightech bei der Bußgeldstelle”

  1. 01

    Widerruf vom 13.9.2009
    Eigentlich bin ich mir nicht bewußt, daß ich zu schnell unterwegs war. Ich fahre immer nach Tacho + neuerdings mit Navi, sodaß ich immer die Geschwindig-keiten eigentlich beachte! Ich weiß auch nicht, wo der “Blitzer” und die Geschwindigkeitsbegrenzung gewesen ist!
    Bitte um Antwort
    Benutzername: owiZSknzB
    Kennwort: WmfMrm56

    Ursula Hoffmann am 30. Oktober 2009 um 17:43
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  2. 02

    Widerspruch vom 18.8.2010

    Ich bestätige, dass ich die vorgeschriebene Geschwin-
    digkeit überschritten habe. Da ich durch den Licht-
    blitz aufgeschreckt wurde, habe ich sofort auf das
    digitale Geschwindigkeitsdisplay (neuer A6)geschaut
    und 145 km/h gelesen – nun muss ich annehmen, dass
    die Toleranz Ihrer Messung nicht berücksichtigt
    wurde?!

    Benutzername: owizDP29c Kennwort:YBSw5Qgc

    Klaus, Wilfried am 18. August 2010 um 21:34
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  3. 03

    Ich bin mir nicht sicher das ich zu schnell gefahren bin.Aber wenn ich das Bild sehen dürfte,glaube ich es.

    Rüdiger Szendeleit am 14. April 2011 um 11:40
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