Gleichbehandlung von “wilden” und “bürgerlichen” Ehen gefordert

1. Februar 2007
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat anlässlich des Verkehrsgerichtstages in Goslar gefordert, beim Schadensersatz nach Verkehrsunfällen nicht mehr zwischen Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu differenzieren.

Quelle: Beck Aktuell

Das Bundesverfassungsgericht hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft als typische Erscheinungsform des sozialen Lebens anerkannt und damit den Weg geebnet, diese Form des Zusammenlebens nicht nur gesellschaftlich, sondern auch in juristischer Hinsicht anzuerkennen. Deswegen scheint es überholt, die nichtehelichen Partnerschaften beim Schadensersatz und im Versicherungsrecht schlechter zu stellen als Ehepartner.

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