Gedankenlos

31. August 2006


Die Bußgeldstelle in Brandenburg hat die Halterin des PKW angeschrieben. Man hätte gern gewußt, wer denn der Fahrer war, der zu schnell auf der BAB 10 war. Die Halterin hat sich nicht gemeldet.

Deswegen hat die Bußgeldstelle die Berliner Polizei um weitere Ermittlungen gebeten. Die Berliner Polizei, genauer: der Polizeiabschnitt in Neukölln, schreibt daher der Halterin, sie möge doch einmal auf der Dienststelle erscheinen. An einem Dienstag, morgens um 9.00 Uhr.

Denkt bei der Polizei eigentlich jemand nach, wenn er solche Einladungen verschickt? Morgens um 9.00 Uhr?? Soll sich meine berufstätige Mandantin einen halben Tag Urlaub nehmen, um die Ermittlungstätigkeit eines Polizeibeamten zu unterstützen? Ich glaube es nicht …

Meine Mandantin rechnet mit dem Besuch eines freundlichen Kontaktbereichsbeamten. Morgens um 9.00 Uhr, wenn sie zum Arbeiten außer Haus sein wird.

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