Gebühren für das Fahrtenbuch

4. Oktober 2007

Das sind die Nachrichten, die man gern erhält. Die Behörde verfügt, daß der Verkehrsteilnehmer ein Fahrtenbuch zu führen hat. Das ist ja an sich schon ärgerlich genug.

Aber die Behörde setzt noch einen oben drauf:

fahrtenbuchgebuhren.jpg

73,00 Euro für die Auflage, 2,21 Euro für die Zusendung. Da kommt richtig Freude auf.

Dagegen hilft zweierlei.

Erstens ein Widerspruch gegen die Auflage, und wenn es nur darum geht, Zeit zu gewinnen. Die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluß des Widerspruchs- und des sich anschließenden Gerichtsverfahrens könnte man für einen Fahrzeugwechsel nutzen. Dann geht in aller Regel die Auflage ins Leere.

Sodann schreibt man, wenn das Verfahren nicht ohnehin erfolgreich ist, an den Rechtsschutzversicherer, der die Kosten des Verfahrens auszugleichen hat, mithin auch die 75,21 Euro, die die Verwaltungsbehörde dem Bürger aus der Tasche ziehen möchte.

Insgesamt also recht laue Luft, die dem Beauflagten da entgegen weht – wenn man weiß, wie man sich wehrt.

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