Fußballspieler vor Gericht in Berlin

4. Oktober 2007

Der ehemalige Herthaner Ashkan Dejagah, jetzt bei Wolfsburg aktiv, wurde in der I. Instanz in Berlin wegen eines Verkehrsdelikts zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das geht doch nicht, dachte er sich wohl und legte Berufung ein. Er hatte allerdings nicht mit einem lokal patriotischen Richter gerechnet. Die Geldstrafe wurde auf 40.000 Euro erhöht.

Um den armen Fußballprofi etwas aufzumuntern sagte wohl der Richter Dinge wie: “Ein Paar Spiele mehr, dann ist das Geld wieder drin”, Vielleicht holt der Trainer Sie ja ab” und “Ich wünsche Ihnen viele Tore. Nur nicht gegen Hertha”.

Ich denke da lag keine Befangenheit des Richters vor, sondern nur gesunder Menschenverstand. (Ok, auch ich bin Hertha-Fan)

Quelle: Kicker vom 4.10.2007 S. 17

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Ein Kommentar zu “Fußballspieler vor Gericht in Berlin”

  1. 01

    Verstehe ich nicht. Er legt Berufung ein und bekommt mehr? Nach § 331 StPO meiner Meinung nach unzulässig (“Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, (...) Berufung eingelegt hat.”). Ansonsten geht die Begründung des Gerichts schon ok… :O)

    RA Kümmerle am 4. Oktober 2007 um 17:02
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