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	<title>Kommentare zu: Fast 80 % der Akten belegen nicht die Korrektheit von Geschwindigkeitsmessungen</title>
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		<title>Von: Gutachter</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11507</link>
		<dc:creator>Gutachter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 11:31:35 +0000</pubDate>
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		<description>Da die Gebrauchsanweisung Teil des standardisierten Messverfahrens ist, ist schon eine geringe Abweichung davon Anlass, das standardisierte Messverfahren zu erschüttern. Da findet sich halt oft was.
Ich sehe viel größere Probleme in der Uneinigkeit der Länder, wie die Messungen protokolliert werden. Das betrifft natürlich vor allem Lasermessungen. Dort müssen die Protokolle über jeden Zweifel erhaben sein, weil es keinen Fotobeweis gibt. Aber auch der Fotobeweis ist kein Allheilmittel, da sich nicht alle Aspekte der Messung damit prüfen lassen. 
Der nächste Punkt ist, dass die Gerichte sehr unterschiedlich urteilen, wenn ein Abweichen vom standardisierten Messverfahren festgestellt wird. Einige stellen die Verfahren sofort ein, andere fragen den SV nach den Einflüssen des Abweichens. 
Es kommt halt nicht nur darauf an, wieviel jemand zu schnell gefahren ist (oder auch nicht), sondern insbesondere auch wo.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da die Gebrauchsanweisung Teil des standardisierten Messverfahrens ist, ist schon eine geringe Abweichung davon Anlass, das standardisierte Messverfahren zu erschüttern. Da findet sich halt oft was.<br />
Ich sehe viel größere Probleme in der Uneinigkeit der Länder, wie die Messungen protokolliert werden. Das betrifft natürlich vor allem Lasermessungen. Dort müssen die Protokolle über jeden Zweifel erhaben sein, weil es keinen Fotobeweis gibt. Aber auch der Fotobeweis ist kein Allheilmittel, da sich nicht alle Aspekte der Messung damit prüfen lassen. <br />
Der nächste Punkt ist, dass die Gerichte sehr unterschiedlich urteilen, wenn ein Abweichen vom standardisierten Messverfahren festgestellt wird. Einige stellen die Verfahren sofort ein, andere fragen den SV nach den Einflüssen des Abweichens. <br />
Es kommt halt nicht nur darauf an, wieviel jemand zu schnell gefahren ist (oder auch nicht), sondern insbesondere auch wo.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tobias Glienke</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11504</link>
		<dc:creator>Tobias Glienke</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 08:39:02 +0000</pubDate>
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		<description>@Gutachter

Genau das was Sie sagen hat die V.U.T auch gemacht. Die ausdrückliche Aussage der Untersuchung soll auch sein, dass die Beweisführung durch die Bußgeldstelle nach Aktenlage zu 80 % mangelhaft war. Eine Aussage wie viele Messungen tatsächlich fehlerhaft waren wollte die V.U.T. nicht treffen. Dazu müssten sämtliche Fälle vollständig untersucht werden.

Aufgrund des Berufens auf das standardisierte Messverfahren ist es nur sehr schwierig für die Verteidigung eine gründliche Überprüfung durchzusetzen. Auf diesen Missstand will ich hinweisen. Für die Akzeptanz der Urteile bei den Betroffenen ist dies meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Gutachter</p>
<p>Genau das was Sie sagen hat die V.U.T auch gemacht. Die ausdrückliche Aussage der Untersuchung soll auch sein, dass die Beweisführung durch die Bußgeldstelle nach Aktenlage zu 80 % mangelhaft war. Eine Aussage wie viele Messungen tatsächlich fehlerhaft waren wollte die V.U.T. nicht treffen. Dazu müssten sämtliche Fälle vollständig untersucht werden.</p>
<p>Aufgrund des Berufens auf das standardisierte Messverfahren ist es nur sehr schwierig für die Verteidigung eine gründliche Überprüfung durchzusetzen. Auf diesen Missstand will ich hinweisen. Für die Akzeptanz der Urteile bei den Betroffenen ist dies meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Gutachter</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11503</link>
		<dc:creator>Gutachter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 08:29:19 +0000</pubDate>
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		<description>Meines Wissens ist VUT eine relativ kleine Firma, die die Fälle nahezu ausschließlich nach Aktenlage bearbeitet. Anders wäre die große Zahl der bearbeiteten Fälle wohl auch gar nicht möglich. 

Die Erfahrung zeigt, dass sich aber viele Fälle erst erschöpfend bearbeiten lassen, wenn die archivierten Unterlagen der Polizei/Bußgeldstelle eingesehen werden. Da es beispielsweise nur einen Messfilm (Negativfilm) einer Eso1.0-Messreihe gibt, kann der Film zwangsläufig nicht in allen Akten enthalten sein. Ihn auseinanderzureißen bringt auch nichts, weil man sich dann keinen Überblick mehr über eventuelle Fehlmessungen verschaffen kann.
Wenn eine pauschale Vorabprüfung thematisiert, dass z. B. die Messfotos in der Akte nicht vorhanden sind oder nicht auswertbar sind, wird sie also immer eher zu Zweifeln an der Messung führen als ein Gutachten, das sich intensiv mit dem Fall auseinandersetzt, aber eben auch vom Aufwand (und damit Preis) in anderen Regionen anzusiedeln ist. 
Um mögliche Fehlerquellen namhaft zu machen, ist eine Kurzprüfung aber sicherlich eine akzeptable Möglichkeit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meines Wissens ist VUT eine relativ kleine Firma, die die Fälle nahezu ausschließlich nach Aktenlage bearbeitet. Anders wäre die große Zahl der bearbeiteten Fälle wohl auch gar nicht möglich. </p>
<p>Die Erfahrung zeigt, dass sich aber viele Fälle erst erschöpfend bearbeiten lassen, wenn die archivierten Unterlagen der Polizei/Bußgeldstelle eingesehen werden. Da es beispielsweise nur einen Messfilm (Negativfilm) einer Eso1.0-Messreihe gibt, kann der Film zwangsläufig nicht in allen Akten enthalten sein. Ihn auseinanderzureißen bringt auch nichts, weil man sich dann keinen Überblick mehr über eventuelle Fehlmessungen verschaffen kann.<br />
Wenn eine pauschale Vorabprüfung thematisiert, dass z. B. die Messfotos in der Akte nicht vorhanden sind oder nicht auswertbar sind, wird sie also immer eher zu Zweifeln an der Messung führen als ein Gutachten, das sich intensiv mit dem Fall auseinandersetzt, aber eben auch vom Aufwand (und damit Preis) in anderen Regionen anzusiedeln ist. <br />
Um mögliche Fehlerquellen namhaft zu machen, ist eine Kurzprüfung aber sicherlich eine akzeptable Möglichkeit.</p>
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	<item>
		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11479</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 20:53:06 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Ständige verdeckte Überwachungen sind einer Demokratie unwürdig und lassen den Rechtsstaat durchaus zugrunde gehen.&quot;

Tja, was soll man dann von Section Control halten? Endzeit der Demokratie?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Ständige verdeckte Überwachungen sind einer Demokratie unwürdig und lassen den Rechtsstaat durchaus zugrunde gehen.&#8221;</p>
<p>Tja, was soll man dann von Section Control halten? Endzeit der Demokratie?</p>
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	<item>
		<title>Von: Tobias Glienke</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11469</link>
		<dc:creator>Tobias Glienke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 13:51:14 +0000</pubDate>
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		<description>Ehe der große Aufschrei kommt. Ich habe den Artikel aufgrund der Bitte der V.U.T. entsprechend geändert, damit keine Fehlinterpretationen der Ergebnisse der Untersuchung möglich sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ehe der große Aufschrei kommt. Ich habe den Artikel aufgrund der Bitte der V.U.T. entsprechend geändert, damit keine Fehlinterpretationen der Ergebnisse der Untersuchung möglich sind.</p>
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	<item>
		<title>Von: peng</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11456</link>
		<dc:creator>peng</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 09:28:24 +0000</pubDate>
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		<description>Ständige verdeckte Überwachungen sind einer Demokratie unwürdig und lassen den Rechtsstaat durchaus zugrunde gehen. Wer schon wegen geringfügigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt bzw. gelasert wurde, kennt das unsichere Gefühl danach. Die Ordnungsbehörden verbuchen den Schockwert als Erfolg im Bereich &quot;verkehrserzieherischer Maßnahmen&quot;. Ich kann jedoch keinen Vorteil darin sehen, wenn eingeschüchterte Verkehrsteilnehmer mehr auf den Tacho blicken, als auf die Straße. Falls geheimdienstliche Methoden ernsthaft zur Verkehrssicherheit beitragen sollen, stellt sich die Frage, woher stets die Freude und Häme der PolizistInnen rührt, sobald man dem Bürger einen noch so unbedeutenden Vorwurf machen kann. Auch das tiefempfundene Unglück darüber, dass eine Verkehrslage nicht &quot;ergiebig&quot; genug war, so dass man die Überwachung umgehend an anderer Stelle weitergeführt hat, erscheint mir fragwürdig. Zwar wandern die so generierten Einkünfte nicht in das Säckerl der Polizei, aber der Verdacht liegt mehr als nur nahe, dass bestimmte Sollwerte zu erbringen sind, um polizeilichen Aufwand und Personalstärke zu rechtfertigen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ständige verdeckte Überwachungen sind einer Demokratie unwürdig und lassen den Rechtsstaat durchaus zugrunde gehen. Wer schon wegen geringfügigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt bzw. gelasert wurde, kennt das unsichere Gefühl danach. Die Ordnungsbehörden verbuchen den Schockwert als Erfolg im Bereich &#8220;verkehrserzieherischer Maßnahmen&#8221;. Ich kann jedoch keinen Vorteil darin sehen, wenn eingeschüchterte Verkehrsteilnehmer mehr auf den Tacho blicken, als auf die Straße. Falls geheimdienstliche Methoden ernsthaft zur Verkehrssicherheit beitragen sollen, stellt sich die Frage, woher stets die Freude und Häme der PolizistInnen rührt, sobald man dem Bürger einen noch so unbedeutenden Vorwurf machen kann. Auch das tiefempfundene Unglück darüber, dass eine Verkehrslage nicht &#8220;ergiebig&#8221; genug war, so dass man die Überwachung umgehend an anderer Stelle weitergeführt hat, erscheint mir fragwürdig. Zwar wandern die so generierten Einkünfte nicht in das Säckerl der Polizei, aber der Verdacht liegt mehr als nur nahe, dass bestimmte Sollwerte zu erbringen sind, um polizeilichen Aufwand und Personalstärke zu rechtfertigen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Tobias Glienke</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11455</link>
		<dc:creator>Tobias Glienke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 08:45:58 +0000</pubDate>
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		<description>@Johanna

Sie vermissen die differenzierte Betrachtung. Auch bei Ihnen fehlt es daran leider. Zum einen können überlastete Amtsrichter bei entsprechender Entlastung keine &quot;Großverfahren&quot; bearbeiten. Da besteht leider kein Zusammenhang. 

Es ist zudem immer ziemlich leicht darüber zu urteilen, dass sich die &quot;Gewohnheitsraser&quot; nicht so anstellen sollen. Erklären Sie das nur dem allein verdienenden Familienvater, der seinen Job aufgrund eines Fahrverbotes verliert. Ich denke schon, dass der eine differenzierte Beweisführung verdient hat. Dies wird aber durch den Kniff des standardisiertem Messverfahren unverhältnismäßig erschwert. Darum geht es. Aussage der Studie ist auch nicht, dass 80 % der Messungen so falsch sind, dass sie letztendlich nicht verwertet werden können, sondern sie zeigt deutlich, dass der Vertrauensvorschuss in ein Messverfahren und die damit begründete Beweislastumkehr nicht angebracht ist.

Im Übrigen zeigt sich der demokratische Rechtsstaat im Kleinen, im Großen ist es einfach.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Johanna</p>
<p>Sie vermissen die differenzierte Betrachtung. Auch bei Ihnen fehlt es daran leider. Zum einen können überlastete Amtsrichter bei entsprechender Entlastung keine &#8220;Großverfahren&#8221; bearbeiten. Da besteht leider kein Zusammenhang. </p>
<p>Es ist zudem immer ziemlich leicht darüber zu urteilen, dass sich die &#8220;Gewohnheitsraser&#8221; nicht so anstellen sollen. Erklären Sie das nur dem allein verdienenden Familienvater, der seinen Job aufgrund eines Fahrverbotes verliert. Ich denke schon, dass der eine differenzierte Beweisführung verdient hat. Dies wird aber durch den Kniff des standardisiertem Messverfahren unverhältnismäßig erschwert. Darum geht es. Aussage der Studie ist auch nicht, dass 80 % der Messungen so falsch sind, dass sie letztendlich nicht verwertet werden können, sondern sie zeigt deutlich, dass der Vertrauensvorschuss in ein Messverfahren und die damit begründete Beweislastumkehr nicht angebracht ist.</p>
<p>Im Übrigen zeigt sich der demokratische Rechtsstaat im Kleinen, im Großen ist es einfach.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Johanna</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11454</link>
		<dc:creator>Johanna</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 08:34:15 +0000</pubDate>
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		<description>@ egal: Es geht doch nicht um den Rechtsschutz als solchen, sondern darum, ob man z.B. an das Messverfahren bei Geschwindigkeits- und Abstands-OWi&#039;s derart hohe, in der Praxis kaum erfüllbare Anforderungen stellen soll und damit den Betroffenen geradezu nahelegt, massenhaft von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ egal: Es geht doch nicht um den Rechtsschutz als solchen, sondern darum, ob man z.B. an das Messverfahren bei Geschwindigkeits- und Abstands-OWi&#8217;s derart hohe, in der Praxis kaum erfüllbare Anforderungen stellen soll und damit den Betroffenen geradezu nahelegt, massenhaft von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11441</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 23:54:33 +0000</pubDate>
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		<description>Art. 19 IV GG ist übrigens kein Grundrecht, welches durch die Kapazitäten des Staats bestimmt ist.

Wenn die Kapazität nicht ausreicht, muss der Staat ebend mehr Staatsanwälte und Richter einstellen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank">Art. 19 IV GG</a> ist übrigens kein Grundrecht, welches durch die Kapazitäten des Staats bestimmt ist.</p>
<p>Wenn die Kapazität nicht ausreicht, muss der Staat ebend mehr Staatsanwälte und Richter einstellen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: juralaie</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fast-80-der-geschwindigkeitsmessungen-sind-fehlerhaft/comment-page-1#comment-11429</link>
		<dc:creator>juralaie</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 19:55:12 +0000</pubDate>
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		<description>@Johanna:

auch und gerade bei Anwälten gilt wohl &quot;wes Brot ich ess&#039; des&#039; Lied ich sing&quot; - in der leichten Abwandlung dass man hier schon vorher möglichst laut singt um damit den Brotspender erst anzulocken. Werbung lebt zumeist von der grosszügigen Interpretation der Tatsachen - hier wurde sich die Interpretation der Auftragsstudie (!) eines Automobilclubs (!) durch einen kommerziellen Gutachtenersteller für Geschwindigkeitsmessungen (!) zu eigen gemacht im eigenen Interesse. Was war wohl das ideale  Ergebnis dieser Studie für a) Auftraggeber, b) Auftragnehmer c) Verkehrsrechtsanwalt und wie gross die Wahrscheinlichkeit dass ein anderes Ergebnis veröffentlicht wird? Objektivität ist bei solchen Studien nicht gewünscht und wer sich Datengrundlage und angewendete Methoden und Kriterien nicht anschaut sondern nur auf das Ergebnis schaut wird erfolgreich an der Nase herumgeführt. Die PR hat funktioniert, Nebelkerzen erfolgreich geworfen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Johanna:</p>
<p>auch und gerade bei Anwälten gilt wohl &#8220;wes Brot ich ess&#8217; des&#8217; Lied ich sing&#8221; &#8211; in der leichten Abwandlung dass man hier schon vorher möglichst laut singt um damit den Brotspender erst anzulocken. Werbung lebt zumeist von der grosszügigen Interpretation der Tatsachen &#8211; hier wurde sich die Interpretation der Auftragsstudie (!) eines Automobilclubs (!) durch einen kommerziellen Gutachtenersteller für Geschwindigkeitsmessungen (!) zu eigen gemacht im eigenen Interesse. Was war wohl das ideale  Ergebnis dieser Studie für a) Auftraggeber, b) Auftragnehmer c) Verkehrsrechtsanwalt und wie gross die Wahrscheinlichkeit dass ein anderes Ergebnis veröffentlicht wird? Objektivität ist bei solchen Studien nicht gewünscht und wer sich Datengrundlage und angewendete Methoden und Kriterien nicht anschaut sondern nur auf das Ergebnis schaut wird erfolgreich an der Nase herumgeführt. Die PR hat funktioniert, Nebelkerzen erfolgreich geworfen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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