Falschparken bringt dich in den Knast …

7. August 2006


... und zwar auch wenn du schon drin bist. So entschied das Landgericht Arnsberg am 2.2.2006 (Az.: 2 Qs 19/06) in folgendem Fall:

Der Betroffene beging innerhalb eines halben Jahres sieben Parkverstöße, die jeweils mit 15 Euro geahndet wurden. Der Betroffene zahlte nicht und erhielt darauf hin sieben Beschlüsse, die jeweils zwei Tage Ordnungshaft anordneten.

Gegen diese Beschlüsse ging der Betroffene mit dem Hinweis vor, dass er bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, zahlungsunfähig sei und zudem bereits in Haft säße. Er verbüßt zur Zeit eine Jugendstrafe in Höhe von 1 Jahr und 10 Monaten und im Anschluss daran folgt noch eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Das Gericht wies die Beschwerden des Betroffenen zurück, da durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Zahlungsunfähigkeit noch nicht belegt sei und zudem im Knast gut für Ihn gesorgt sei. Das Existenzminimum sei gesichert und es bestünde ja auch eine Arbeitspflicht.

Es ist beruhigend zu sehen, dass das Gericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und sich auch um die kleinen Sünden gebührend kümmert.

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