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	<title>Kommentare zu: Fahrverbot auch für&#8217;s Fahrrad</title>
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		<title>Von: 15 Jahre Fahrradverbot--&#62;ist dieses Urteil gerecht?? : Seite 4 : andyrx</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-14417</link>
		<dc:creator>15 Jahre Fahrradverbot--&#62;ist dieses Urteil gerecht?? : Seite 4 : andyrx</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 19:12:07 +0000</pubDate>
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		<description>[...] das Urteil zu 1 findet sich hier--&gt; http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] das Urteil zu 1 findet sich hier&#8212;> <a href="http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad" rel="nofollow"></a><a href='http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad'>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad</a> [...]</p>
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		<title>Von: joshuasi</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-14000</link>
		<dc:creator>joshuasi</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 12:55:39 +0000</pubDate>
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		<description>zu diesem thema kann ich nur sagen :-D
aber was anderes bin vor 2 monaten um 1 Uhr nachts ohne lich mit dem fahrrad gefahren.
Darufhin hat die polizei &quot;Probiert&quot; mit zurufen mich anzuhalten was ich nach dem 4. mal dann auch tat.
nach der aufnahme meiner personalien und das kontrollieren des fahrrades auf diebesgut durfte ich wieder weiter (schieben).
Und heute habe ich Post von der Stadt Osterholz-Scharmbeck bekommen:

Fahren bei schlechter sicht ohne licht 10€

und das nicht anhalten 50@

dazu kommen noch 23,50€ bearbeitungsgebühr.

was werde ich tuten?!
Einspruch einlegen!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>zu diesem thema kann ich nur sagen <img src='http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':-D' class='wp-smiley' /> <br />
aber was anderes bin vor 2 monaten um 1 Uhr nachts ohne lich mit dem fahrrad gefahren.<br />
Darufhin hat die polizei &#8220;Probiert&#8221; mit zurufen mich anzuhalten was ich nach dem 4. mal dann auch tat.<br />
nach der aufnahme meiner personalien und das kontrollieren des fahrrades auf diebesgut durfte ich wieder weiter (schieben).<br />
Und heute habe ich Post von der Stadt Osterholz-Scharmbeck bekommen:</p>
<p>Fahren bei schlechter sicht ohne licht 10€</p>
<p>und das nicht anhalten 50@</p>
<p>dazu kommen noch 23,50€ bearbeitungsgebühr.</p>
<p>was werde ich tuten?!<br />
Einspruch einlegen!!</p>
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		<title>Von: Jun</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-13723</link>
		<dc:creator>Jun</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Aug 2009 14:15:13 +0000</pubDate>
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		<description>Und wie sieht das aus, wenn ich betrunken auf Inline-Skatern unterwegs bin? Gibt&#039;s dann ein Inliner-Verbot?
Erscheint jedenfalls logisch, wenn jetzt auch schon Fahhradverbote angeordnet werden, obwohl dies keine Kraftfahrzeuge sind.

Schon erstaunlich, was den Verwaltungsbehörden immer wieder einfällt ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und wie sieht das aus, wenn ich betrunken auf Inline-Skatern unterwegs bin? Gibt&#8217;s dann ein Inliner-Verbot?<br />
Erscheint jedenfalls logisch, wenn jetzt auch schon Fahhradverbote angeordnet werden, obwohl dies keine Kraftfahrzeuge sind.</p>
<p>Schon erstaunlich, was den Verwaltungsbehörden immer wieder einfällt &#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: jur</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-13430</link>
		<dc:creator>jur</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2009 17:13:35 +0000</pubDate>
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		<description>Ein Fahrverbot kann ein Strafrichter beim betrunkenen Radfahrer so oder so nicht treffen: §§ 44 und 69, 69 a StGb, die das Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffen, gelten nur, wenn die Straftat mit einem KRAFTfahrzeug begangen wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fahrverbot kann ein Strafrichter beim betrunkenen Radfahrer so oder so nicht treffen: §§ 44 und 69, 69 a StGb, die das Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffen, gelten nur, wenn die Straftat mit einem KRAFTfahrzeug begangen wird.</p>
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	<item>
		<title>Von: Insider</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-11416</link>
		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 15:00:10 +0000</pubDate>
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		<description>Die Polizei kennt Ihre Pappenheimer und das Verwaltungsverfahren bei Fahrradfahrern tritt ohne hin erst ab 1,6 Prom. ein. Die muss man erst mal schaffen, denn das setzt eine Alk-Karriere voraus. Die Polizei kann auch in Flensburg dieses Tat im Register abfragen, denn das Fahrverbot fürs Rad wird ebenso wie Punkte dort registriert bis nach einer MPU das Gegenteil wieder nachgewiesen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Polizei kennt Ihre Pappenheimer und das Verwaltungsverfahren bei Fahrradfahrern tritt ohne hin erst ab 1,6 Prom. ein. Die muss man erst mal schaffen, denn das setzt eine Alk-Karriere voraus. Die Polizei kann auch in Flensburg dieses Tat im Register abfragen, denn das Fahrverbot fürs Rad wird ebenso wie Punkte dort registriert bis nach einer MPU das Gegenteil wieder nachgewiesen ist.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michi</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-11150</link>
		<dc:creator>Michi</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Mar 2009 15:04:18 +0000</pubDate>
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		<description>Zitat Markus: &quot;Die Polizei hat ihn angehalten und blasen lassen. Den Pegel weiß ich nicht mehr genau, aber es war wohl mehr als genug. Die Polizisten haben ihm daraufhin die Luft aus den Fahrradreifen gelassen, und ihn schiebend nach Hause geschickt. Das find ich war doch mal eine Verwarnung mit Augenmaß und positivem Lerneffekt.&quot;

Augenmaß und Lerneffekt: ja. Aber als Anregung sollte man das lieber nicht nehmen. Mich hat es 1.000 Euro und eine MPU (negativ) gekostet, betrunken mein Fahrrad zu schieben. Folge: Führerschein weg, Radfahrverbot.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat Markus: &#8220;Die Polizei hat ihn angehalten und blasen lassen. Den Pegel weiß ich nicht mehr genau, aber es war wohl mehr als genug. Die Polizisten haben ihm daraufhin die Luft aus den Fahrradreifen gelassen, und ihn schiebend nach Hause geschickt. Das find ich war doch mal eine Verwarnung mit Augenmaß und positivem Lerneffekt.&#8221;</p>
<p>Augenmaß und Lerneffekt: ja. Aber als Anregung sollte man das lieber nicht nehmen. Mich hat es 1.000 Euro und eine MPU (negativ) gekostet, betrunken mein Fahrrad zu schieben. Folge: Führerschein weg, Radfahrverbot.</p>
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		<title>Von: greiner</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-9449</link>
		<dc:creator>greiner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 21:15:19 +0000</pubDate>
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		<description>wenn jemand dein nagelneues komplett ausgestattetes fahrrad gestohlen hat, und die polizei ihn mit deinem fahrrad nach 6 monaten erwischt, das  fahrrad jetzt ohne schutzbleche,klingel, scheinwerfer,rücklicht,strahler, kaputten lenker, macken am rahmen,kaputten sattel,kaputte hörner am lenker,kaputte klingel ist.
was muß der dieb zahlen?
auch ein Verwarnungsgeld , ein komplettes neues Fahrrad?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wenn jemand dein nagelneues komplett ausgestattetes fahrrad gestohlen hat, und die polizei ihn mit deinem fahrrad nach 6 monaten erwischt, das  fahrrad jetzt ohne schutzbleche,klingel, scheinwerfer,rücklicht,strahler, kaputten lenker, macken am rahmen,kaputten sattel,kaputte hörner am lenker,kaputte klingel ist.<br />
was muß der dieb zahlen?<br />
auch ein Verwarnungsgeld , ein komplettes neues Fahrrad?</p>
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		<title>Von: greiner</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-9448</link>
		<dc:creator>greiner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 21:09:21 +0000</pubDate>
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		<description>hallo, darf man denn ein fahrrad im straßenverkehr benutzen dessen reifen vollständig runtergefahren sind? bekommt man von der polizei ein verwarnungsgeld oder nichts?
Was muss derjenige zahlen der mit einem fahrrad fährt ohne klingel ohne scheinwerfer,rücklicht, defekten lenker und von der polizei angehalten wird.
danke für eure antwort oder hinweis auf einen link im internet,den ich allerdings nicht komplett gefunden habe.D.G.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo, darf man denn ein fahrrad im straßenverkehr benutzen dessen reifen vollständig runtergefahren sind? bekommt man von der polizei ein verwarnungsgeld oder nichts?<br />
Was muss derjenige zahlen der mit einem fahrrad fährt ohne klingel ohne scheinwerfer,rücklicht, defekten lenker und von der polizei angehalten wird.<br />
danke für eure antwort oder hinweis auf einen link im internet,den ich allerdings nicht komplett gefunden habe.D.G.</p>
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	<item>
		<title>Von: Peter Zeisig</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-2691</link>
		<dc:creator>Peter Zeisig</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2008 16:50:21 +0000</pubDate>
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		<description>Mir hat Alkoh. am Lenkrad 90 Arbeitsst.(Kosten abgearbeutet),dann 250 € Verwaltungsgeb.(kann man nicht abarb.)und eine MPU eingebracht.Die mache ich erst gar nicht. Haben die Behörden Langeweile?!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir hat Alkoh. am Lenkrad 90 Arbeitsst.(Kosten abgearbeutet),dann 250 € Verwaltungsgeb.(kann man nicht abarb.)und eine MPU eingebracht.Die mache ich erst gar nicht. Haben die Behörden Langeweile?!</p>
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		<title>Von: Markus</title>
		<link>http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad/comment-page-1#comment-2593</link>
		<dc:creator>Markus</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2008 00:33:12 +0000</pubDate>
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		<description>Da find ich das was einem Schulkameraden mal passiert ist schon wesentlich sinnvoller und zielführender. Jener Schulkamerad ist ganz gut betrunken vom Volksfest auf seinem Fahrrad gen Heimat gefahren, oder wohl besser geschlingert. Die Polizei hat ihn angehalten und blasen lassen. Den Pegel weiß ich nicht mehr genau, aber es war wohl mehr als genug. Die Polizisten haben ihm daraufhin die Luft aus den Fahrradreifen gelassen, und ihn schiebend nach Hause geschickt. 

Das find ich war doch mal eine Verwarnung mit Augenmaß und positivem Lerneffekt. Der macht das nicht nochmal, denn die 5 oder 6 Kilometer Weg nachts zu Fuß haben ihm einmal gereicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da find ich das was einem Schulkameraden mal passiert ist schon wesentlich sinnvoller und zielführender. Jener Schulkamerad ist ganz gut betrunken vom Volksfest auf seinem Fahrrad gen Heimat gefahren, oder wohl besser geschlingert. Die Polizei hat ihn angehalten und blasen lassen. Den Pegel weiß ich nicht mehr genau, aber es war wohl mehr als genug. Die Polizisten haben ihm daraufhin die Luft aus den Fahrradreifen gelassen, und ihn schiebend nach Hause geschickt. </p>
<p>Das find ich war doch mal eine Verwarnung mit Augenmaß und positivem Lerneffekt. Der macht das nicht nochmal, denn die 5 oder 6 Kilometer Weg nachts zu Fuß haben ihm einmal gereicht.</p>
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