Fahrerlaubsentzug nach Zigarettendiebstahl

20. Dezember 2007

Nun ja, es war nicht nur eine Zigarette, sondern ein ganzer Automat:

Begeht der Täter einen Diebstahl mittels Fahrzeugs dadurch, dass er einen schweren Zigarettenautomaten mit Stahlständer und Betonfuß an einem für ihn völlig unkontrollierbaren Ladungssicherungsgurt über eine mehrere Kilometer lange Strecke hinter dem Fahrzeug herschleift, so lässt sich hieraus aber eine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kfz erkennen. Hieran ändert auch die Tatbegehung zu üblicherweise verkehrsarmer Zeit nichts.

AG Lüdinghausen, Beschl. v. 18. 9. 2007 – 9 Ds-81 Js 1388/07-(95/07)

Ich war ja auch mal Raucher und hatte so meine Probleme mit dem Aufhören. Aber das hätte ich mich nicht getraut. ;-)

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