Entzug der Fahrerlaubnis nach Falschparken

13. Dezember 2006


Ein wenig mißverständlich fomulieren die Verkehrsanwälte: Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten. Es geht um die Fahrerlaubnis, der wichtigste Verwaltungsakt im Leben eines Menschen.

Deswegen warnen die

Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) [...] vor dieser Folge mit Blick auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2006 (Aktenzeichen: 16 B 2137/05).
Ein Mann hatte 27 »Knöllchen« in zwei Jahren wegen Parkverstößen gesammelt. Dafür erhielt er Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er zusätzlich in den letzten drei Jahren sieben Punkte bekommen. Für den Verkehrssünder überraschend flatterte dann ein behördliches Schreiben mit der Aufforderung ins Haus, seinen Führersachein binnen drei Tagen abzugeben. Der Mann versuchte dagegen vorzugehen, indem er Widerspruch bei der Behörde einlegte und einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellte. Mit dem Antrag bezweckte er, seine Fahrerlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen.

Die Verwaltungsrichter bestätigten die Entscheidung der Behörde, den Führerschein einzuziehen. Der Fahrer sei aufgrund der vielen Zuwiderhandlungen nach dem Straßenverkehrsrecht als »ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen« einzustufen. Dieser Beurteilung unterfallen alle Verkehrssünder, die in Flensburg 18 oder mehr Punkte gesammelt haben. Auch das Interesse des Mannes daran, seinen Führerschein bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen, wurde als nicht überragend eingestuft. Vielmehr legten die Richter die Hartnäckigkeit, mit welcher der Mann gegen Parkvorschriften verstoßen habe, gegen ihn aus. Der Verkehrssünder musste wohl oder übel seinen Wagen sofort stehen lassen.

27 mal Falschparken in zwei Jahren. Das ist rund gerechnet ein Parkverstoß pro Monat. Gut zu wissen, daß das schon als “Hartnäckigkeit” gewertet werden kann. Ich verstehe darunter etwas anderes.

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Ein Kommentar zu “Entzug der Fahrerlaubnis nach Falschparken”

  1. 01

    mhmm – da unser Auto auf meine Frau zugelassen ist, bekommt sie immer die Knöllchen, die ich verursache, zugestellt… Da kommt hier in Berlin einiges an Falschparken zusammen bei den vielen Parkraumbewirtschaftungszonen (vulgo: Abzockerstraßen). Was, wenn ihre jetzt der (nicht vorhandene) Führerschein entzogen werden soll ?

    sigi am 9. Juni 2007 um 22:25
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