Ein böser Gedanke

2. Oktober 2007

Aus ungesicherter Quelle wissen wir, daß nur ca. 5 bis 10 % aller Bußgeldbescheide mit einem Einspruch angegriffen werden. Oder anders herum: 90 bis 95 % der Verkehrsteilnehmer akzeptieren Bußgeld und Punkte.

Nun will die Bundesregierung die Sanktionen verschärfen, z.B. einzelne Bußgeldhöhen verdoppeln.

Wenn sich dadurch nun die Anzahl der Einsprüche erhöht, also zum Beispiel statt 5 bis 10 % bis zu satten 20 % aller Bußgeldbescheide angegriffen werden? Wie wird es dann bei den Bußgeldbehörden aussehen? Und bei den Amtsgerichten? Dort platzt man doch jetzt schon aus allen Nähten.

Man mag sich also überlegen, was eine Erhöhung der Bußgelder auslösen kann. Zuende gedacht könnte es dazu führen, daß die gesamt Strafjustiz bei den Amtsgerichten lahmgelegt wird. Durch den ganz legalen Gebrauch der Rechtsmittel, die der Gesetzgeber dem Bürger zur Verfügung stellt.

Was kommt danach? Die Abschaffung der Rechtsmittel?

Nur mal so ins Unreine gedacht …

Bußgeldrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

4 Kommentare zu “Ein böser Gedanke”

  1. 01

    So unrein ist das nicht. Entsprechende Überlegungen existieren nach meiner Kenntnis schon länger, jedenfalls hinsichtlich einer Beschränkung der Rechtsmittel.

    Vgl. auch die Parallele im Zivilrecht, wo jetzt die Anhebung der Berufungssumme von 600 auf 1.000 Euro stattfinden soll, um “Kosten zu sparen”. Tschüss, Rechtsstaat.

    RA J. Melchior am 2. Oktober 2007 um 11:58
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  2. 02

    Ich würde da doch – zumindest bei “kleineren” Ordnungswidrigkeiten – sehr gerne auf die Gefahr der Verjährung hoffen.

    MaxR am 4. Oktober 2007 um 16:18
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  3. 03

    @ MaxR
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    RA Carsten R. Hoenig am 4. Oktober 2007 um 16:24
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  4. 04

    Bei höheren Bussen lohnen sich Einsprüche halt. Das nennt man ein sog. “Eigentor”. Die Hertha-Fans wissen das bereits.

    doppelfish am 5. Oktober 2007 um 13:44
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