Doppeltes Fahrverbot

12. Dezember 2006


Man hatte ihn gleich zweimal erwischt. Für beide Taten gab es jeweils ein Fahrverbot. Da kam er auf die Idee, den Führerschein “in amtliche Verfahrung” zu geben und die beiden Fahrverbote zeitgleich abzusitzen. Dann wäre die Zeit der Bus- und Bahnbenutzung bereits nach einem Monat wieder vorbei.

Dem ist in der Praxis aber nicht so: Die Vollstreckung von zwei gleichzeitig rechtskräftig gewordenen Fahrverboten ist nicht zur gleichen Zeit möglich. Verlangt wird das Absitzen hintereinander, nicht übereinander. Dies entschied jetzt noch einmal das Amtsgericht Stuttgart (13 OWI 346/06):

Beim gleichzeitigen Ablaufen mehrerer Fahrverbote würde dies zu einer unangebrachten Schonung des Betroffenen führen, wenn letztlich nur eine der zur Einwirkung auf den Verurteilten für notwendig erachteten Nebenfolgen ihre Wirkung entfalten könnte…

Schade, die merken aber auch alles. ;-)

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Ein Kommentar zu “Doppeltes Fahrverbot”

  1. 01

    “übereinander” absitzen?
    Sind die Wohnverhältnisse des Mandanten derart beengt?
    Wenn ich mir sowas bildhaft vorstelle ….

    MaxR am 12. Dezember 2006 um 11:08
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