Doch kein standadisiertes Meßverfahren

25. Januar 2009
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21.01.2009 ein Bußgeldverfahren gegen einen mutmaßlichen Verkehrssünder eingestellt, der von dem Messgerät „Poli Scan Speed“ wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden war. Das Gericht kam nach ausführlicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mittels „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden kann, um mögliche Fehler auszuschließen.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Mannheim

Das Meßgerät hatte am 23.6.2006 die Zulassung der PtB Braunschweig erhalten. Es war das erste in Deutschland zugelassene volldigitalisierte Mess-System. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entscheidung des Amtsgerichts in Baden-Württemberg für andere Verfahren haben wird.

Link zur Pressemitteilung gefunden im Beck Blog / RiAG Carsten Krumm

Allgemein | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

3 Kommentare zu “Doch kein standadisiertes Meßverfahren”

  1. 01

    Es wird in naher Zukunft erforderlich sein, dieses Messverfahren, das auch in Berlin angewendet wird, intensiv auf Fehlerquellen zu untersuchen. Leider ist das nicht “mal eben so” getan. Das Problem ist, dass sich die Messwertbildung und Fotoauslösung sowie der zeitliche Bezug zueinander praktisch nicht nachvollziehen lassen.

    M. Winninghoff am 25. Januar 2009 um 15:54
    Zum Seitenbeginn springen
  2. 02

    Und auch keine standadisierte Rechtschreibung.

    Dud am 3. Februar 2009 um 08:58
    Zum Seitenbeginn springen
  3. 03

    Vermutlich werden die anderen Messgeräte nicht besser funktionieren. Nur in dem einem abgeurteilten Fall hatte jemand das notwendige Spezialwissen, um die Fehler bei der Messung offen legen zu können.

    TS am 22. November 2009 um 13:24
    Zum Seitenbeginn springen