Die Polizei als Schnell-Richter?

27. November 2006


Der Polizeiticker auf berlin.de meldet stolz:

Raserin gestellt
Heute Vormittag wurde bei einer zweistündigen Geschwindigkeitskontrolle auf der Prenzlauer Promenade in Weißensee gegen 10 Uhr 15 von Polizeibeamten des Verkehrsdienstes der Direktion 1 eine Raserin gestellt. Die 35-jährige Autofahrerin wurde mit 125 km/h erwischt. Sie hatte die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, abzüglich der Toleranz, um 51 km/h überschritten. Die Frau hat jetzt mit einem zweimonatigen Fahrverbot, vier Punkten und einem Bußgeld in Höhe von 175 Euro zu rechnen.


Es ist immer wieder erfrischend, wie schnell die Polizei Betroffene und Beschuldigte ihrer “gerechten Bestrafung” zuführen möchte. Es ist zwar richtig, daß der Bußgeldkatalog für 51 km/h innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung 175 Euro, 4 Flens und 2 Monate BVG auswirft. Aber es steht nirgendwo, daß jemand von der Polizei verurteilt wird.

Entscheidend ist allein, was ein unabhängiges Gericht rechtskräftig entscheidet. Und erst dann steht die Fahrer-Identität endültig fest und man kann sicher sein, daß es zu keinen technischen Fehler gekommen ist oder der Meßbeamte das Gerät falsch bedient hat. Außerdem prüft das Gericht auch noch, ob die Verhängung dieser Rechtsfolge auch verhältnismäßig ist.

Man darf und sollte nicht alles glauben, was einem die Rennleitung auf der Straße erzählt. Vielleicht hilft der “Raserin” besser der Besuch bei einem kompetenten Verteidiger.

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