Die Kosten und die Verhältnismäßigkeit
3. Juni 2008
Ich habe meinen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verteidigt. Die Sache war sehr dubios, der Messbeamte will in knapp 3 Sekunden zwei Messungen durchgeführt und auch protokolliert haben. Das Gericht fand es auch komisch und beauftragte einen Gutachter. Dieser schrieb, dass er das sehen will, wie der Messbeamte das schafft, er könne das nicht.
Es zog so viel Zeit ins Land, dass plötzlich zwei Jahre vorbei waren und das Gericht das Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung einstellen musste. Es gab wohl nicht genug Verhandlungstermine. Oder das Gericht war einfach schlampig. Der Mandant ärgert sich, da er gerne geklärt hätte, dass er eben nicht zu schnell war.
Das Gericht hat sich offenbar geärgert, dass es selbst so schlampig war und entschied, dass der Mandant die Kosten seiner Verteidigung selbst zu tragen habe. Dies ist möglich, wenn es vollkommen unverhältnismäßig wäre, wenn die Kosten der Staatskasse auferlegt würden. So z.B. wenn der Betroffene nach Aktenlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verurteilt worden wäre. Dies war ausweislich des Gutachtens nicht der Fall.
Die Vorschrift wurde eingeführt, um den Gewaltverbrechen der NS-Zeit begegnen zu können, die ansonsten auf Staatskosten wegen Verjährung hätten eingestellt werde müssen.
Für das Gericht ist eine Ordnungswidrigkeit wohl in etwa vergleichbar. Nicht zu fassen, was das Gericht macht, um die eigenen Fehler zu kaschieren.


5 Kommentare zu “Die Kosten und die Verhältnismäßigkeit”
01
Und das alles wegen drei Sekunden.
02
Ich habe gerade zufällig ein Urteil des BGH von 1989 (NStZ 89, 134) zur Kostenübernahme bei Einstellung nach § 206a StPO gefunden. Der BGH erwartet dabei zumindest eine Schuldspruchreife, was für mich auch logisch klingt. Ist das Bei OWiGs in irgendeiner Form anders? Oder will das Gericht nur nicht?
03
Auch wenn es in dem Post darum gar nicht geht. Im Zweifel fährt in Berlin jeder zu schnell. Deswegen habe ich gar kein Mitleid.
Schreibe ich als Anwohner einer Spielstraße.
04
@ Benjamin Weißenfels:
Es gibt Statistiken, die belegen, daß die meisten Verstöße in verkehrsberuhigten Zonen von den dortigen Anwohnern begangen werden.
05
Gar nicht mal uninteressant. Ich habe aber kein Auto, falls der Kommentar Anstoß zur Selbstreflexion sein sollte.
Ich werde im Übrigen sehr über angehupt, da ich mich an die Schrittgeschwindigkeit halte, sprich erster Gang und kein Gas.
Die meisten erinnern sich daran, wenn sie die jüdische Synagoge passieren, die polizeilichen Schutz genießt.
Für mein Gefühl sind die Anwohner wie Durchreisende in Sachen Ingoranz auf gleicher Linie. Und die meisten haben keine Familie, genauer keine Kinder, d.h. eine Spielstraße hat nicht wirklich einen Zweck für sie.
Mich als Papa macht das Verhalten fast aller Autofahrer etwas unwirsch. Diese Verschrobenheit leiste ich mir