Die Jagd auf Raser als Einnahmequelle
3. Februar 2008
In Berlin wird die Geschwindigkeit im Verkehr mit rund 130 Messgeräten kontrolliert. Der Stadt bringt das Einnahmen von mindestens 600.000 Euro pro Blitzer.
schreibt der Tagesspiegel.
Dem stehen die (einmaligen) Anschaffungskosten und die (laufenden) Betriebskosten gegenüber,
die je nach Gerät stark schwanken und bei 6000 Euro für eine Laserpistole beginnen. Am oberen Ende stehen die 65 000 Euro teuren Videowagen, mit denen die Polizei Rasern vor allem auf der Stadtautobahn hinterherfährt. Die „Starenkästen“ sind ähnlich teuer – und kosten auch im Betrieb mit bis zu 8000 Euro pro Jahr relativ viel. Bei den anderen Geräten hängen die Kosten stark von der Benutzung ab.
Aber es geht ja gar nicht ums Geldverdienen, sagen die Oberen. Sondern um die Verkehrssicherheit. Deswegen:
Die Grünen wollen nun eine parlamentarische Initiative für mehr Blitzer starten.
Das kann die Linkspartei nicht unkommentiert lassen:
Deren Verkehrsexpertin Jutta Matuschek findet ebenfalls, dass „man der Raserei mehr und entschiedener als bisher entgegentreten muss. ...”
Aber die Herrschaften rennen offene Türen ein:
Polizeipräsident Dieter Glietsch [hat] eine verstärkte Jagd auf Schnellfahrer angekündigt. Dazu gehört auch die Installation von „Schwarzblitzern“ im Britzer Autobahntunnel, wo sich die Unfälle wegen Raserei ebenfalls häufen. Vier solcher Geräte, die durch ihr unsichtbares Blitzlicht die Autofahrer nicht blenden, sollen im Laufe dieses Jahres installiert werden.
Dann mal los: HALALI!


3 Kommentare zu “Die Jagd auf Raser als Einnahmequelle”
01
Muss denn dieses polemische Wort “Raser” unbedingt sein? “Schnellfahrer” klingt doch wesentlich netter (oder auch “potentielle Mandanten”).
02
Die vorgeschlagenen Varianten sind schlicht zu lang für eine einzeilige Überschrift.
Außerdem sind es ja auch erst einmal keine Schnell-Fahrer, sondern Fahrer, denen die Polizei vorwirft, zu schnell gefahren zu sein. Und das paßt ja nun überhaupt nicht in eine Überschrift.
Und potentielle Mandanten sind es ja eigentlich auch nicht. Jedenfalls nicht mehr, seitdem die “Fahrer, denen die Polizei vorwirft, zu schnell gefahren zu sein” (vulgo: Raser) unseren “kostenlosen eMail Kurs: Selbstverteidigung in Bußgeldverfahren” buchen können.
Danke für die Steil-Vorlage.
03
Hallo Herr Hoenig,
fragen Sie einmal ein Unfallopfer, das wegen der Schnellfahrerei eines Rasers querschnittgelähmt ist oder durch ein Schleudertrauma in seinem Recht auf Unversehrtheit ganz wesentlich sich darum betrogen sieht.
Solche Verkehrsteilnehmer sind mit ihrer Rücksichtslosigkeit eine unerträgliche Belastung im heutigen mehr als dichten Strassenverkehr und deshalb beim Namen zu nennen und aus dem Verkehr fernzuhalten. Punkt.
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