Archiv für die Kategorie 'Bußgeldrecht'
Freitag, 8. Februar 2008
35 Fahrzeuge hat die Polizei gestern Abend und in der vergangenen Nacht in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg kontrolliert. Schwerpunkt der Maßnahmen war die Bekämpfung des Fahrens unter Drogeneinfluss. Die Beamten führten 23 Drogenschnelltests durch und wurden in fünf Fällen fündig. Zweimal stellten sie Trunkenheit fest.
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin
Mich würde ja mal interessieren, um welche Drogen es gehandelt haben soll, die die Polizeibeamten in den bürgerlichen Bezirken dort entdeckt haben wollen. Kokain ist in Kreuzberg und Neukölln eher selten anzutreffen …
Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht |
Freitag, 8. Februar 2008
Er hatte einen Bußgeldbescheid bekommen. Aber er hatte keine Lust dazu, das Bußgeld und die Gebühren zu bezahlen. Außerdem fehlten ihm wirklich auch die Mittel.
Dann kam die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht, womit man die Bezahlung der Knolle und der mittlerweile gut gestiegenen Kosten durchsetzen will. Nun schreibt er:
Tun Sie etwas dagegen!
Begründung:
Grundsicherung bleibt Grundsicherung und ist unpfändbar. Dieser Beschluss ist illegal sowie Verfassungsfeindlich sowie direkte Körperverletzung. Außerdem nicht gerecht.
Eine geschlachtete Kuh zu melken geht nicht. Leuchtet wohl jedem VollIdioten ein.
Was das alte Motorrad angeht, so gibt es das nicht mehr. Es wurde vor einem Jahr bereits abgemeldet und ist verschrottet, denn ein Autofahrer raste hinten drauf und ich war natürlich wieder schuld! Wie immer…so sagen es die kriminellen schwachmatischen Automatististen…Satane die.
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Dienstag, 5. Februar 2008
Schon über 1000 Verstöße
titelt der Tagesspiegel.
Von den bisher insgesamt 1043 erteilten Bußgeldern wurden die meisten, nämlich 300 in Charlottenburg-Wilmersdorf verhängt, berichtet die “B.Z.”. In Friedrichshain-Kreuzberg wurden dem Bericht zufolge seit Freitag 231 Fahrer zur Kasse gebeten, in Pankow waren es 180 und in Neukölln 177. In Mitte wurden 97 Fahrer ertappt. In Tempelhof-Schöneberg registrierte das Ordnungsamt 48 Verstöße gegen die Regelung für die Umweltzone.
Wenn mich jemand gefragt hätte, hätte ich bestimmt nicht auf Charlottenburg getippt. Daß die Kreuzberger es nur auf Platz 2 geschafft haben, enttäuscht mich nun aber sehr.
Wie könnte es denn nun weitergehen für die ertappten Umweltsünder? Sie bekommen einen Bußgeldbescheid, aber es bleibt nicht bei den 40,00 Euro, sondern die Verwaltung verlangt auch noch Gebühren von rund 26 Euro. Der eine Punkt ist aber das, was richtig wehtut.
Deswegen sollte man es zumindest versuchen, sich zu wehren. Es ist nämlich nicht auszuschließen, daß man an einen Richter gerät, der ein gewisses Verständnis haben könnte. Er hätte nämlich die Möglichkeit, die ganze Regelung dem Verfassungsgericht vorzulegen, das dann die Verfassungsmäßigkeit dieses Innenstadt-Fahrverbotes zu prüfen hätte.
Das geht wegen des damit verbundenen Kostenrisikos allerdings nur, wenn ein Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme erklärt. Nebenbei: Der Rechtsschutzversicherer muß grundsätzlich auch die oben erwähnten Gebühren erstatten. Spätestens jetzt sollte man daher über den Abschluß eines solchen Versicherungsvertrags nachdenken, wenn man keinen roten, gelben oder grünen Punkt am Auto hat und den Punkt in Flensburg trotzdem vermeiden möchte.
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Sonntag, 3. Februar 2008
In Berlin wird die Geschwindigkeit im Verkehr mit rund 130 Messgeräten kontrolliert. Der Stadt bringt das Einnahmen von mindestens 600.000 Euro pro Blitzer.
schreibt der Tagesspiegel.
Dem stehen die (einmaligen) Anschaffungskosten und die (laufenden) Betriebskosten gegenüber,
die je nach Gerät stark schwanken und bei 6000 Euro für eine Laserpistole beginnen. Am oberen Ende stehen die 65 000 Euro teuren Videowagen, mit denen die Polizei Rasern vor allem auf der Stadtautobahn hinterherfährt. Die „Starenkästen“ sind ähnlich teuer – und kosten auch im Betrieb mit bis zu 8000 Euro pro Jahr relativ viel. Bei den anderen Geräten hängen die Kosten stark von der Benutzung ab.
Aber es geht ja gar nicht ums Geldverdienen, sagen die Oberen. Sondern um die Verkehrssicherheit. Deswegen:
Die Grünen wollen nun eine parlamentarische Initiative für mehr Blitzer starten.
Das kann die Linkspartei nicht unkommentiert lassen:
Deren Verkehrsexpertin Jutta Matuschek findet ebenfalls, dass „man der Raserei mehr und entschiedener als bisher entgegentreten muss. ...”
Aber die Herrschaften rennen offene Türen ein:
Polizeipräsident Dieter Glietsch [hat] eine verstärkte Jagd auf Schnellfahrer angekündigt. Dazu gehört auch die Installation von „Schwarzblitzern“ im Britzer Autobahntunnel, wo sich die Unfälle wegen Raserei ebenfalls häufen. Vier solcher Geräte, die durch ihr unsichtbares Blitzlicht die Autofahrer nicht blenden, sollen im Laufe dieses Jahres installiert werden.
Dann mal los: HALALI!
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Samstag, 22. Dezember 2007
Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern ins Nest gelegt hat:
Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach § 23 Abs. 1a StVO scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons aufzufassen.
OLG Bamberg, Beschl. v. 5. 11. 2007 – 3 Ss OWi 744/07
Also: Telefon ist verboten. Diktiergerät, Freisprecheinrichtung oder Rasierapparat sind erlaubt.
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Mittwoch, 19. Dezember 2007
Einige Betroffenen glauben, dass es eine gute Idee ist, auf Nachfrage der Polizei einen Fahrer zu nennen, der tatsächlich nicht gefahren ist. Dies ist in der Regel als Falsche Verdächtigung (§164 StGB) strafbar. Wie man es richtig macht, hat das OLG CELLE in seiner Entscheidung vom vom 21.06.2007 (32 SS 89/07) ausgeführt:
Benennt der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen über der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, so stellt dieses dann keine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Benennung gegenüber der anderen Person bereits die Verfolgungsverjährung abgelaufen ist. In diesem Fall fehlt der wahrheitswidrigen Benennung die Eignung, sanktionsrechtliche Massnahmen gegen die verdächtigte Person auszulösen. (Aus den Gründen: ...Die Voraussetzungen der allein in Betracht kommenden Vorschrift des § 164 I und II StGB sind nicht erfüllt. Ein strafbares Verhalten des Angeklagten im Sinne dieser Vorschrift scheidet bereits deshalb aus, weil die von ihm aufgestellte Behauptung, Frau W. habe den Verkehrsverstoss begangen, nicht im Sinne des § 164 II StGB geeignet war, ein behördliches Verfahren gegen sie herbeizuführen)
Quelle: ADAJUR Newsletter vom18.12.2007; DAR 2007, 713
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Montag, 3. Dezember 2007
Ein Klassiker:
Unsere Polizei ist leider ziemlich undankbar,wenn jemand ihr hilft. Ich habe vor einiger Zeit einen Autofahrer der Polizei gemeldet der auf der Autobahn wilde Schlangenlinien gefahren ist. Er wurde dadurch auch gefasst. Später bekahm ich eine Anzeige wegen telefonierens am Steuer. Seitdem helfe ich der Polizei nicht mehr.
Quelle: Kommentar von ThomasK001 bei 123recht.net
Telefonieren beim Fahren ist eben verboten. Tja.
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Montag, 8. Oktober 2007
Die Anhörung in einer Bußgeldsache beginnt auch bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit einem Standardtext:
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Danach folgt die Konkretisierung des Vorwurfs und das Angebot, dazu Stellung zu nehmen:
Dieses Schreiben stellt die gesetzlich geforderte Anhörung dar.
Sie haben nun die Gelegenheit, sich zur Sache formlos oder mit beigefügtem Vordruck zu äußern, müssen dies jedoch nicht (§ 55 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Soweit, so normal. Doch dann kommt seit ein paar Wochen noch folgender Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit. dieses Schreiben auch online zu beantworten. Dazu melden Sie sich bitte unter www.polizei.brandenburg.de mit folgenden Zugangsdaten an:
Benutzemame: owiTfLÄ6O
Kennwort: jkPöLPE7fT
Offenbar hat man bei der Bußgeldstelle gesehen, daß diese Möglichkeit der Anhörung durchaus vom Bürger gewünscht ist und andererseits hilfreich bei der weiteren Bearbeitung der Akte sein kann. Auch sonst gibt es aus Sicht der Verteidigung an der Organisation der Bußgeldbehörde in Gransee nichts Gravierendes auszusetzen.
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Dienstag, 2. Oktober 2007
Aus ungesicherter Quelle wissen wir, daß nur ca. 5 bis 10 % aller Bußgeldbescheide mit einem Einspruch angegriffen werden. Oder anders herum: 90 bis 95 % der Verkehrsteilnehmer akzeptieren Bußgeld und Punkte.
Nun will die Bundesregierung die Sanktionen verschärfen, z.B. einzelne Bußgeldhöhen verdoppeln.
Wenn sich dadurch nun die Anzahl der Einsprüche erhöht, also zum Beispiel statt 5 bis 10 % bis zu satten 20 % aller Bußgeldbescheide angegriffen werden? Wie wird es dann bei den Bußgeldbehörden aussehen? Und bei den Amtsgerichten? Dort platzt man doch jetzt schon aus allen Nähten.
Man mag sich also überlegen, was eine Erhöhung der Bußgelder auslösen kann. Zuende gedacht könnte es dazu führen, daß die gesamt Strafjustiz bei den Amtsgerichten lahmgelegt wird. Durch den ganz legalen Gebrauch der Rechtsmittel, die der Gesetzgeber dem Bürger zur Verfügung stellt.
Was kommt danach? Die Abschaffung der Rechtsmittel?
Nur mal so ins Unreine gedacht …
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Donnerstag, 27. September 2007
Unnötige Radarfallen? Das ZDF fragt die Besucher seiner Website danach, ob manche Geschwindigkeitsmessungen aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden oder ob andere Motive eine Rolle spielen könnten.

Das Ergebnis überrascht nicht.
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