Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Rückwärts

Dienstag, 2. September 2008

Das Landgericht Berlin entschied einmal anders, als die tägliche Praxis es erwarten ließ:

Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,7%o festgestellt und hat der Betroffene in diesem Zustand beim Rückwärtseinparken mit einem Lkw einen abgestellten Pkw beschädigt, ist allein der Unfallhergang nicht ausreichend für die Herleitung einer Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von Alkohol.

Aus den Gründen:

... Ein alkoholtypischer Fahrfehler ist nicht erkennbar, es handelt sich um einen Fahrfehler, der auch Nüchternen passiert.

Quelle: Landgericht Berlin, Beschluß vom 26.02.2008, 533 QS 30/08

Die Richter des Amtsgerichts und auch die Amtsanwälte in Moabit sehen (sahen?) das bisher anders: Mehr als 0,3 Promille und ein kleiner Fahrfehler führen geradewegs hinein in den § 315 c Abs. 1 Nr.1 a StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke) und dann ohne Umweg auch in die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße 6

Ich bin gespannt, was die Massenabfertiger in der Kirchstraße aus dieser Entscheidung machen werden.

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Polizeibericht über Motorradfahrer

Mittwoch, 13. August 2008

Einen stimmungsvollen Bericht über eine – vorläufig – erfolgreiche Jagd auf einen motorradisierten Verkehrssünder liefert eine Pressemeldung der Polizei Berlin:

Obwohl er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten hatte, zeigte sich gestern Nachmittag ein Motorradfahrer in Tiergarten uneinsichtig in Bezug auf eine Verkehrskontrolle.

Polizisten hatten an der Straße des 17. Juni zwischen der Siegessäule und der Klopstockstraße eine Geschwindigkeitsmessung mit Lasergeräten auf der regenfeuchten Fahrbahn vorgenommen und den 31-jährigen „Suzuki-Piloten“ gegen 15 Uhr 15 mit vorwerfbaren 118 km/h gemessen. Nach dem Anhalten äußerte er, dass er höchsten 70 km/h gefahren sei und im Übrigen das Messen der Geschwindigkeit mit Laser bei Motorrädern sowieso nicht gestattet wäre.

Er hat demnächst Gelegenheit, auf den Bußgeldbescheid, der neben 300 Euro Geldbuße und drei Monaten Fahrverbot auch vier Punkte im Verkehrszentralregister „bringen“ wird, zu antworten.

Liebe Geschwindigkeitskontrolleure. Es wäre ganz gewiß nicht das erste Mal, daß Ihr bei einer Messung solch grobe Fehler macht und wir diese Fehler aufgedecken, so daß die Messung später nicht verwertbar ist. Die überhebliche Stimmung, die der Bericht hier wiedergibt, ist daher ein wenig übertrieben. Zumindest zur Zeit noch.

Eine alte Züchterweisheit lautet: Am Ende werden die Schweine fett. In diesem Sinne: Erstmal Akteneinsicht, dann sehen wir weiter. Ganz ohne Arroganz.

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Zeugen als Schwätzer

Donnerstag, 7. August 2008

Während der Zeuge umfangreich und vom Gericht nur schwer zu stoppen über seine Fahrt von Güterslow oder Rederwiedenbrück – der Zeuge war sich da nicht mehr ganz sicher – plauderte und während er auch gern bereit war, über das Geschehen nach dem Unfall weit auszuholen, blieb die Schilderung des eigentlichen Verkehrsunfalles merkwürdig blass. Dabei sollte man doch annehmen, dass dem Zeugen, der ja nun keinen dummen Eindruck machte, klar war, dass es insbesondere um den gen auen Hergang des Unfalls ging. Man sollte auch annehmen, dass ein Zeuge, der offenkundig bereit ist, auch kleinste Details, gleich ob sie den Zuhörer interessieren oder nicht, breit auszuwalzen, gerade ein Geschehen wie einen Verkehrsunfall auch in aller epischen Breite darzulegen bereit und in der Lage sein würde. Dass dann der Verkehrsunfall in den umfangreichen Ausführungen des Zeugen fast gar nicht vorkam, mag viele Gründe haben.

Vielleicht neigt der Zeuge tatsächlich zu ausufernder Plauderei, hatte von dem Unfall aber selbst überhaupt gar nichts mitbekommen. Aber selbst in solchen Fällen verzichten Schwätzer eigentlich selten auf weitere Ausführungen. Das Gericht hatte hier vielmehr den sehr deutlichen Eindruck, dass die umfangreichen Ausführungen in erster Linie dazu dienten, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Zeuge ganz sicherlich nicht zuvor irgendwie auf einen Parkplatz gewesen ist.

Es ist immer wieder eine helle Freude, die Urteile des Herrn Dr. G., Richter der Abteilung 113 beim Amtsgericht Mitte, zu lesen. Man sollte diese Begründung eigentlich mal dem Zeugen zum Lesen geben.

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Einsichtige Beamte

Mittwoch, 6. August 2008

Damit hatte ich nicht gerechnet! Erst verlangt man die Vorlage einer Original-Vollmachts-Urkunde beim Kraftfahrtbundesamt für Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister. Nun hat jemand nachgedacht bei der Behörde:

2. Punkteauskunft für Rechtsanwälte durch das Kraftfahrtbundesamt

Die Geschäftsstelle wurde von Mitgliedern informiert, dass das KBA Auskünfte nach § 30 Abs. 8 StVG an den beauftragten Rechtsanwalt unter Hinweis auf § 64 Abs. 2 FeV nur noch dann erteilt, wenn die Vollmacht im Original oder in amtlich beglaubigter Ausfertigung vorgelegt wird. Damit konnten Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister für die Mandanten nicht mehr per Fax unter Angabe der Personalien und Geburtsdaten sowie unter Beifügung einer Vollmacht angefordert werden. Dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wurde aufgrund seiner Intervention nunmehr mitgeteilt, dass § 64 Abs. 2 FeV so geändert wird, dass die alte Verfahrensweise einer Übersendung per Fax legalisiert wird. Nach Auskunft des KBA wurden für den Übergangszeitraum die Mitarbeiter angewiesen, einen Vollmachtsnachweis per Telefax ausreichen zu lassen.

Quelle: Verkehrsanwälte Info – 18/2008

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Sicherstellung des Motorrades nach Geschwindigkeitsübertretung

Dienstag, 15. Juli 2008

Gerade in Bayern ist man kreativ. Da reicht es nicht, den Motorradschnellfahrer mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot zu belasten. gegen diese Maßnahme kann er sich ja wehren und zumindest die Saison überstehen kann. Nein es wird gleich das Gefährt sichergestellt. Dies sei auch rechtens urteilt das VG München( AZ: M 7 K 07/4242 ):

Begeht ein Kraftfahrer einen schwerwiegenden Geschwindigkeitsverstoss – hier 42 km/h zu schnell – und gefährdet er hierdurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, dann ist die Sicherstellung des Kraftrades zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei dem befahrenen Streckenabschnitt um einen Unfallschwerpunkt mit einem für Kraftradfahrer 30-fach erhöhtes Unfallrisiko handelt. (Aus
den Gründen: ...Im vorliegenden Fall hat der Kläger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Dieser Verkehrsverstoss steht angesichts des in den Akten befindlichen
Messprotokolls für das Gericht fest. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Masse ist zudem die Sicherstellung zur Abwehr von möglichen weiteren erheblichen Gefahren für Leben und Ge-
sundheit sowohl des Kl. selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer auszugehen. Die Sicherstellungsanordnung ist auch nicht unverhältnismässig i.S.d. Art. 4 PAG…).

Quelle: ADAJUR-Newsletter vom 15.7.08

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Parken in Kreuzberg

Mittwoch, 25. Juni 2008

In Kreuzberg ist das Parken auf dem rechten Teil der Versorgungsleitung über den Landwehrkanal strikt verboten.

Parken verboten

Kurzzeitiges Halten zum Ein- und Aussteigen ist allerdings erlaubt. Wenn man es denn schafft.

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Die Kosten und die Verhältnismäßigkeit

Dienstag, 3. Juni 2008

Ich habe meinen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verteidigt. Die Sache war sehr dubios, der Messbeamte will in knapp 3 Sekunden zwei Messungen durchgeführt und auch protokolliert haben. Das Gericht fand es auch komisch und beauftragte einen Gutachter. Dieser schrieb, dass er das sehen will, wie der Messbeamte das schafft, er könne das nicht.

Es zog so viel Zeit ins Land, dass plötzlich zwei Jahre vorbei waren und das Gericht das Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung einstellen musste. Es gab wohl nicht genug Verhandlungstermine. Oder das Gericht war einfach schlampig. Der Mandant ärgert sich, da er gerne geklärt hätte, dass er eben nicht zu schnell war.

Das Gericht hat sich offenbar geärgert, dass es selbst so schlampig war und entschied, dass der Mandant die Kosten seiner Verteidigung selbst zu tragen habe. Dies ist möglich, wenn es vollkommen unverhältnismäßig wäre, wenn die Kosten der Staatskasse auferlegt würden. So z.B. wenn der Betroffene nach Aktenlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verurteilt worden wäre. Dies war ausweislich des Gutachtens nicht der Fall.

Die Vorschrift wurde eingeführt, um den Gewaltverbrechen der NS-Zeit begegnen zu können, die ansonsten auf Staatskosten wegen Verjährung hätten eingestellt werde müssen.

Für das Gericht ist eine Ordnungswidrigkeit wohl in etwa vergleichbar. Nicht zu fassen, was das Gericht macht, um die eigenen Fehler zu kaschieren.

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Zeichen setzen

Donnerstag, 29. Mai 2008

Ein Mann setzt Zeichen, wie auf gmx berichtet wird:

Mann reitet auf Kamel in Knast

München (dpa) – Ein Oberbayer, der wegen eines nicht gezahlten Strafzettels über 25 Euro zu einem Tag Haft verurteilt worden war, ist in München auf einem Kamel ins Gefängnis geritten.

“Damit will ich der Staatsanwaltschaft signalisieren, dass in ihrer Behörde viele Esel oder Kamele sitzen müssen, wenn sie, um 25 Euro einzutreiben, eine eintägige Haftstrafe vollstreckt, die den Steuerzahler etwa 140 Euro kostet”, sagte der Mann. Gefängnisdirektor Hans-Herbert Moser begrüßte den Neuzugang mit Handschlag.

Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, den Strafzettel zu bezahlen. Allerdings befreie “die Verbüßung der Erzwingungshaft nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Geldbuße”, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Immerhin: Begrüßung mit Handschlag. Ein Irrsinn.

Quelle: www.gmx.de

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Jetzt wirds konkreter

Dienstag, 6. Mai 2008

Es war bekannt, dass die Bußgeldsätze steigen sollen, um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen. Nun wird es konkreter:

Bis zu 60 Prozent teurer wird es laut Entwurf für Raser und Drängler: Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 Stundenkilometer erhöht sich die Gebühr von 50 auf 80 Euro in geschlossenen Ortschaften und von 40 auf 70 Euro außerhalb der Orte. Dieses Bußgeld steigt in Stufen bis auf 680 (bisher: 425) Euro innerhalb und 600 (375) Euro außerhalb von Ortschaften bei mehr als 70 Stundenkilometern Tempoüberschreitung.

Für Drängler erhöht sich die Buße mit jeder Abstandsverkürzung bis auf 320 Euro im Vergleich zu jetzt 200 Euro bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 Stundenkilometer und auf 400 (250) Euro beim Tempo von über 130.

Bei illegalen Auto-Rennen müssen die Teilnehmer künftig 400 statt 150 Euro berappen und die Veranstalter 500 statt 200 Euro. Besonders teuer wird es auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen: Mit 500 Euro beim ersten Verstoß, 1000 Euro bei Wiederholung in kurzer Zeit und 1500 Euro beim dritten Verstoß werden die heutigen Strafen fast verdoppelt.

Die Verdoppelung gilt auch für ständiges Linksfahren mit künftig 80 Euro, unangepasste Geschwindigkeit wie bei Glätte und Regen mit 100 Euro und Missachtung des Überholverbots mit 150 Euro. Kommt es hierbei zur Sachbeschädigung, treibt der Staat künftig 200 statt 125 Euro ein.

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Streiks in Berlin

Freitag, 1. Februar 2008

Die BVG streikt – Busse, Straßen- und U-Bahnen fahren nicht. Ganz kurzfristig hat sich Verdi dazu entschlossen, Lohnerhöhungen auf diesem Wege durchzusetzen. Wie es nun auf den Straßen aussieht, kann man sich vorstellen.

Dachte ich auch. Aber: Bei Vattenfall hat Verdi auch zum Streik geblasen. Teilweise sind deswegen die Ampeln ausgefallen.

Und eine Demonstration der Streikenden gibt es noch oben drauf, damit Verdi auch ganz sicher gehen kann, daß auf einer Ost-West-Achse zwischen Kreuzberg und Treptow auch wirklich nichts mehr geht.

Und wen trifft’s? Nein, die Anwälte nicht, die laufen von zuhause eine Viertelstunde in die Kanzlei. Aber die Schüler, die heute ihre Zeugnisse bekommen wollen, und die so genannten “kleinen Leute”, die sich kein Auto und keine Taxe leisten können. Daß die nach dem Bahnstreik nun die Schnauze gestrichen voll haben, kann ich gut nachvollziehen.

Eine BVG-Kundin, die am Alexanderplatz vom RBB befragt wurde, brachte es auf den Punkt:

Es gibt Millionen Arbeitslose. Wer nicht arbeiten will, soll doch zuhause bleiben …

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