Bundestag billigt Alkoholverbot für Fahranfänger

26. Mai 2007

Der Deutsche Bundestag hat am 24.05.2007 gegen die Stimmen der FDP den nachgebesserten Entwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger beschlossen. Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Das Alkoholverbot soll für Fahranfänger, die noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres gelten.

Verstöße sollen mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werden. Außerdem soll sich die Probezeit und damit das Alkoholverbot um weitere zwei Jahre verlängern.

Quelle: LexisNexis Rechtsnews

Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Bundestag billigt Alkoholverbot für Fahranfänger”

  1. 01

    Und nach zwei Jahren darf man dann saufen.

    doppelfish am 5. Juni 2007 um 14:21
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  2. 02

    Das ist doch mal eine gute Sache! Wir in Bad Buchau am Federsee haben uns auch kräftig darüber gestritten ob es was bringt oder nicht.

    Heinz Weiss am 28. September 2007 um 12:43
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