Bisher immer ohne

10. Februar 2009

Gestern rief ein Mandant an. Er hätte ein Problem mit seiner Fahrerlaubnis. Ob wir ihm da nicht mal helfen könnten. Bisher sei er ja immer ohne Anwalt ausgekommen, aber jetzt …

Heute trifft sein Fax hier ein. Der Bescheid, mit dem sein Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis als unbegründet verworfen wurde:

Der Landkreis vollstreckte damit zu Recht die gesetzliche Anordnung in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG, indem er Ihnen mit Verfügung vom 10. August 2007 die Fahrerlaubnis auf Grund eines Punktestandes im VZR von 24 Punkten entzog.

Jetzt hat er 0 Punkte. Ganz ohne anwaltliche Hilfe. Aber auch keine Fahrerlaubnis mehr.

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