Begründung: … außerdem nicht gerecht.

8. Februar 2008

Er hatte einen Bußgeldbescheid bekommen. Aber er hatte keine Lust dazu, das Bußgeld und die Gebühren zu bezahlen. Außerdem fehlten ihm wirklich auch die Mittel.

Dann kam die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht, womit man die Bezahlung der Knolle und der mittlerweile gut gestiegenen Kosten durchsetzen will. Nun schreibt er:

Tun Sie etwas dagegen!

Begründung:

Grundsicherung bleibt Grundsicherung und ist unpfändbar. Dieser Beschluss ist illegal sowie Verfassungsfeindlich sowie direkte Körperverletzung. Außerdem nicht gerecht.

Eine geschlachtete Kuh zu melken geht nicht. Leuchtet wohl jedem VollIdioten ein.

Was das alte Motorrad angeht, so gibt es das nicht mehr. Es wurde vor einem Jahr bereits abgemeldet und ist verschrottet, denn ein Autofahrer raste hinten drauf und ich war natürlich wieder schuld! Wie immer…so sagen es die kriminellen schwachmatischen Automatististen…Satane die.

Bußgeldrecht | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “Begründung: … außerdem nicht gerecht.”

  1. 01

    Was bewirkt die Erzwingungshaft? Wird er dadurch reich?

    doppelfish am 8. Februar 2008 um 17:11
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  2. 02

    Naja, wenn er lang genug sitzt, spart er reichlich Miete für seine Wohnung. Und bekommt zudem das Essen sogar direkt an’s Bett gebracht.

    RA Carsten R. Hoenig am 8. Februar 2008 um 20:38
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