Befangener Richter im Kaspertheater

5. Februar 2007

Es immer wieder eine Freude, vor einem Amtsgericht in einer Bußgeldsache zu verteidigen und dabei die Rechte auch zu nutzen, die das Prozeßrecht dem Betroffenen gibt. Eine Freude für den Betroffenen und seinen Verteidiger. Anders sehen das manche Richter. Einer formulierte seinen Unmut über einen (beabsichtigten) Beweisantrag so:

Ich weiß gar nicht, was das soll. Es geht hier lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und Sie machen so einen Aufstand. Ich werde die Anwaltskammer darüber in Kenntnis setzen, was Sie hier für Mätzchen machen. Es handelt sich um ein Kaspertheater. Mein 5-jähriger Sohn benimmt sich vernünftiger als Sie.

Das ist wie ein geschenkter Elfmeter, bei dem dem Torwart Hände und Füße gefesselt werden. Verwandelt hat ihn das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Beschluß vom 12.10.2006 (2 Ss (OWi) 154 B/06):

Bringt – wie hier – ein Richter seinen Unmut über eine beantragte Beweisaufnahme in einer Weise zum Ausdruck, dass auch ein besonnener Betroffener zu der Annahme kommen kann, der Richter ziehe eine schnelle Prozesserledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor und sehe in der Stellung oder Vorbereitung von Beweisanträgen nur eine Störung des Prozessablaufes und seines Terminierungsplanes, begründet dies die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH StV 1988, 281).

Ich hätte es gern deutlicher formuliert. Das OLG bleibt aber sachlich:

Das Aufgeben der gebotenen richterlichen Zurückhaltung gegenüber dem Verteidiger in einer Hauptverhandlung, in der gem. § 73 Abs. 3 OWiG die Betroffene durch den Verteidiger vertreten wird und sich die richterliche Aufmerksamkeit somit allein auf den Verteidiger fokussiert, begründet für eine verständige Betroffene die Furcht, das unsachliche Verhalten könne sich auf den Schuld und Rechtsfolgenausspruch auswirken.

Das Ziel ist erreicht, der Richter weiß Bescheid.

(Der Beschluß wurde veröffentlicht im StraFo 2007, 24)

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2 Kommentare zu “Befangener Richter im Kaspertheater”

  1. 01

    Wird jetzt vor einem anderen Richter verhandelt?

    Teilen Sie doch bei Gelegenheit bitte mal mit, ob der Betroffene freigesprochen, verurteilt oder das Verfahren eingestellt wurde.

    dpms am 6. Februar 2007 um 08:48
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  2. 02

    Kann ich den Beschluss des OLG Bbg bekommen? Würde mich über eine Mail sehr freuen!

    Grüße aus Mitte

    AH am 6. Februar 2007 um 21:24
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