Barzahlung

24. September 2008

So geht’s natürlich auch:

Manchmal kann man seiner ohnmächtigen Wut nur Herr werden, indem man handelt. Das sagte sich offenbar auch ein Mann aus Münster, der ein Bußgeld von 292,92 Euro zahlen sollte. Er entlud 63 Kilo Münzen in den Gerichtsbriefkasten.

[...]

Offenbar aus Ärger über die Justiz hat ein Mann in Wuppertal 29.292 Ein-Cent-Stücke in den Briefkasten des dortigen Amtsgerichts geschüttet und damit ordnungsgemäß eine Geldbuße bezahlt.

Quelle: SPON
Link gefunden beim Immobilienrechtsblog

Schöne Idee, ich fange dann schon mal an zu sammeln. ;-)

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4 Kommentare zu “Barzahlung”

  1. 01

    Blöde Idee, denn nach der EG-Verordnung EG-Verordnung Nr. 974 / 98 des Rates vom 3. Mai 1998 muss im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennende Personen mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung annehmen. Das nationale Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002) ergänzt diese Vorschrift lediglich für gemischte Zahlungen aus Euro- und Gedenkmünzen. Einzelne Zahlungen mit mehr als 50 Münzen muss aber nach § 3 Abs.2 MünzG nur die Bundesbank annehmen.

    Die Bußgeldbehörde könnte sich daher auch auf den Standpunkt stellen, dass er das Bußgeld noch gar nicht bezahlt hat und ihn zur Abholung seines abgeladenen Münzmülls auffordern.

    Heiko Nock am 24. September 2008 um 08:58
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  2. 02

    Das weiß der Münster-Münzen-Mann bestimmt auch, sonst hätte er seinen Euro-Schrott nicht im Nachtbriefkasten abgeladen. Damit war das Geld dem Gericht zugegangen, und der Bußgeld-Barzahler hätte es ohne eine Mitwirkung des Gerichts nicht mehr aus dem Briefkasten herausholen können.

    Natürlich ist niemand “verpflichtet”, mehr als 50 Münzen anzunehmen, gleichwohl wäre eine Rückgabe des Geldes vom Gericht an den Einzahler einem förmlichen Verzicht gleichgekommen, und hätte diese herrliche Schlagzeile provoziert: Gericht schickt Bußgeld zurück!

    Was wäre, wenn der Bußgeldsünder seinerseits die Annahme der “Gerichtspost” verweigert hätte? Bei einem Gewicht von über 67 kg hätte das Geld sowieso nur durch zwei Gerichtsboten oder durch eine Spedition von Wuppertal nach Münster gebracht werden können. Der Streit war vorprogrammiert, und die Justiz war zu feige, den Fehdehandschuh aufzunehmen.

    Otto Normal am 25. September 2008 um 10:40
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  3. 03

    @ Otto Normal:

    Ihr Kommentar zeigt, daß Sie – (ähnlich) wie ein Strafrechtler – praktisch veranlagt sind. Der Kommentar von Heiko Nock wird getragen von den allseits bekannten zivilistischen Bedenken, die das richtige Leben schicht unbrauchbar machen.

    RA Carsten R. Hoenig am 25. September 2008 um 13:49
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  4. 04

    ...ausserdem waren es ja vielleicht sogar Ratenzahlungen zu je 50 Ein-Cent-Münzen?

    Kann der Einzahler ja nichts dafür, wenn die im Nachtbriefkasten akkumulieren…

    ;-) )

    S. Wimmer am 7. November 2008 um 22:59
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