Anwälte fordern Fotodokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen

1. Februar 2007

Die Berliner ARGE Verkehrsrecht des DAV fordert, dass Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich fotografisch dokumentiert werden müssen. Nur auf diese Weise ließen sich eine Vielzahl von Fehlmessungen belegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betroffene im OWi-Verfahren tatsächlich den Nachweis einer Fehlmessung führen muss.

Als Beispielsfall wird eine Computerfehlfunktion im Saarland angeführt. Dort hat das Computerprogramm immer, wenn dass Messfoto eine Geschwindigkeit von “59 km/h” ausgewiesen hat eine Geschwindigkeit von “97 km/h” auf den Anhörungsbogen und den Bußgeldbescheid gedruckt. Vier Betroffene verloren deshalb sogar die Fahrerlaubnis. Nur durch die Messfotos und den Einsatz der Verteidiger konnte die Fehlfunktion aufgedeckt werden.

Die Forderung der ARGE ist eine auch von uns oft geforderte Maßnahme. Ich fürchte nur, den Ländern ist dies zu teuer und dazu macht es nur Schwierigkeiten, wenn die Verteidigung auch noch ein Foto hat, mit dem sie die Fehler nachweisen kann. Den Polizeibeamten einfach zu glauben, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, ist billiger und einfacher. Ich bin gespannt, ob sich daran was ändert.

Quelle: NZV Heft 1 2007 S. VI und ARGE Verkehrsrecht im DAV, Berlin

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