Absehen vom Fahrverbot auch bei Alkoholfahrt

4. Oktober 2006


Das Amtsgericht Bensheim (AZ.: 8220 Ja 22570/05 Ds IX) entschied, das bei einer Verfahrensdauer von 15 Monaten und einem Alkoholgehalt von 0,85 Promille von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, wenn der Betroffene in diesem Zeitraum ohne jedes weitere Vergehen im Straßenverkehr geblieben ist. Zudem handelte es sich um den ersten Alkoholverstoß.

Daran erkennt man mal wieder, dass eine lange Verfahrensdauer durchaus von Vorteil sein kann.

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